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Kanton Zürich Bewilligungen Fahrzeugeinlösung Fahrzeugprüfungen Kontrollschilder... weiterlesen
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Fahrzeugprüfung infolge technischer Änderungen Für geänderte Fahrzeuge besteht eine Meldepflicht Halter (VTS 34 Abs. 2) Polizei (VTS 34 Abs. 1) eine Nachprüfungspflicht (ausserordentliche Prüfungspflicht nach... weiterlesen
Als ruhender Verkehr gelten: geparkte Fahrzeuge nicht fahrbereite Fahrzeuge Begriffe des ruhenden Verkehrs Halteverbot: Das Halten von Fahrzeugen ist im signalisierten Bereich untersagt (auch Stationierunsverbot).... weiterlesen
Verkettung unglücklicher Umstände Unfallursachen Ahndung Grenzüberschreitende (Unfall-)Verhältnisse Verhaltenspflichten nach Verkehrsunfall Grundlagen Normenziele Verhaltenspflichten im Allgemeinen Verhaltenspflichten bei Personenschäden Verhaltenspflichten bei Sachschäden Verletzung von Verhaltenspflichten Tipps... weiterlesen
Als fliessender Nutzfahrzeug-Verkehr gelten alle nicht geparkten schweren Fahrzeuge, unabhängig davon, ob sie fahren oder halten. Begriffe des fliessenden Verkehrs ARV-Verstoss: » Arbeits- und Ruhezeiten... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 10, 14, 15, 95, 100 VRV 27 VZV 10, 15, 16, 17 Begriff Als Lernfahrt gilt jede Fahrt, für die der Motorfahrzeugführer... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 92 Abs. 2, 51, 92 Abs. 1 Begriff Fahrerflucht im weiteren Sinne: Flucht nach Verursachung eines Unfalls mit Personen- oder reinem Sachschaden... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 26, 27 Abs. 1, 32, 16, 16a, 102 VRV 4, 4a StGB 111, 129, 107, 22 Begriff Als „Raserunfall“ bezeichnet man einen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 34 Abs 4 VRV 12 Abs. 1 Grundsatz Der hintere Lenker trägt grds. die Verantwortung für den Unfall! Ausnahmen das vordere Auto... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 34 Abs. 2 SSV 73 Abs. 6 Best. a Begriff eine weisse, ununterbrochen gezogene Linie dient i.d.R. der Trennung der beiden Fahrrichtungen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 35 Abs. 1 VRV 8 Abs. 3, 36 Abs. 5 lit. a Grundsatz Überholt wird links. Rechtsüberholen ist grds. verboten! Ausnahme Rechts... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 34 Abs. 4, 37 Abs. 1 VRV 12 Abs. 1 und Abs. 2 Begriff Ein Schikanestopp liegt vor, wenn ohne Not durch... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 34 Abs. 1, 44 VRV 8 Abs. 1, 36 Abs. 6 Grundsatz Fahrzeuge müssen grundsätzlich rechts fahren auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 31 Abs. 1 VRV 3 Abs. 1 Grundsatz In der Schweiz ist das Telefonieren während der Fahrt verboten, sofern die Aufmerksamkeit des... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SVG 34 Abs 4 VRV 12 Abs. 1 Genügender Abstand Verantwortlichkeit Für die Einhaltung des Abstandes zum voranfahrenden Fahrzeug ist grundsätzlich der Führer... weiterlesen
Vortritt haben heisst: Recht auf ungestörte Fortsetzung seines Weges zu besitzen dass der Vortrittsberechtigte grds. nicht bremsen, beschleunigen oder ausweichen muss. Gesetzliche Grundlage SVG 36... weiterlesen
Bremsweg Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Ende der Bremsung zurücklegt. Die Länge des Bremsweges wird bestimmt... weiterlesen
Beim Überholen gibt es 2 Aspekte: die des Überholers die des Überholten. Überholer Voraussetzungen sind: Genügend Fahrbahnbreite Merklich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug Ausreichende... weiterlesen
Als fliessender Verkehr gelten alle nicht geparkten Fahrzeuge, unabhängig davon, ob sie fahren oder halten. Begriffe des fliessenden Verkehrs Fahrbahnmarkierung (Strich durchgehend, Strich unterbrochen, Doppenlstrich... weiterlesen
Hier finden Sie die folgenden Informationen zum Verkehrsrecht im fliessenden Verkehr: Begriff «fliessender Verkehr» Gucklochfahren Überholen Bremsen Vortrittsmissachtung zu nahe nachfahren (drängeln) Handy am Steuer... weiterlesen