Verteilung
Die Schlussverteilung im Konkurs des Sicherungszessionars (Bank) kann erst stattfinden, wenn die Aktiven, wozu die Kreditforderung des Zedenten und „seine“ Debitorenforderungen zählen, liquidiert und abgerechnet... weiterlesen
Die Schlussverteilung im Konkurs des Sicherungszessionars (Bank) kann erst stattfinden, wenn die Aktiven, wozu die Kreditforderung des Zedenten und „seine“ Debitorenforderungen zählen, liquidiert und abgerechnet... weiterlesen
Die Geltendmachung der Kreditforderung gegenüber dem Kreditschuldner bzw. Sicherungszedenten und das Inkasso der Debitorenforderungen fallen konkurstechnisch in den Bereich der Verwertung. Die Verwertung folgt konkursdogmatisch... weiterlesen
Die Behandlung der Eventualforderung aus Schadenersatz erfolgt im Kollokationsplan ganz unterschiedlich und je nach Erledigung der Kreditforderung. Vorweg zu bedenken ist, dass die Konkursverwaltung die... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Anforderungen an eine Forderungseingabe. Besonders ist, dass eine Eventualforderung aus Schadenersatz für den Fall, dass der in Konkurs geratene Sicherungszessionar (Bank)... weiterlesen
Der Kollokationsplan des Sicherungszessionars (Bank) basiert auf dem gleichen Vorgehens-Meccano wie beim Konkurs des Kreditschuldners: 1. Forderungseingabe, 2. Erwahrung der Forderungseingabe, 3. Kollokationsentscheid und 4.... weiterlesen
Die Rechtsprechung hat die Aussonderung fiduziarisch übertragener Forderungen im Konkursverfahren des Kreditgebers (Bank / Fiduziar) anerkannt, aber nur sofern die Forderungsrechte gegen Dritte, die ein... weiterlesen
Die Konkursverwaltung wird die Ansprüche aus Zessionskredit des Sicherungszessionars (Bank) gegenüber dem Kreditschuldner und Sicherungszedenten wie folgt ins Konkursinventar aufnehmen: Kreditforderung Aktueller Kreditsaldo per Konkurseröffnung,... weiterlesen
Effizienz- bzw. Kosten-/Nutzen-Gründen wird er verschiedenste Realisationsmethoden für die Geltendmachung der Kreditschuld und die Sicherheit bildenden Debitoren des Kreditschuldners in Betracht ziehen: Kreditforderung Verhandlung mit... weiterlesen
Der Erwerb der Debitorenforderungen durch den Gemeinschuldner (Bank) zeitigt die normalen Folgen: Zession Die Zession der Forderungen (vorbehältlich Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit) bewirkte die externe Begründung... weiterlesen
Die Konkurseröffnung über den Kreditgeber (Bank / Zessionar) bewirkt folgende Situation: Zessionar hat die Zessionsforderungen abgetreten erhalten Abtretung als abstraktes Rechtsgeschäft Ohne andere Rechtsgeschäftsausgestaltung ist... weiterlesen
Einleitung Da die Globalzession als Instrument zur Sicherung des Kreditgebers (meistens eine Bank) rechts- und sachbedingt den Bezug zum Kreditnehmer nicht verliert, sind die Rechte... weiterlesen
In Baukonkursen gesellen sich neben die globalzessions-rechtlichen Probleme, und zwar unabhängig davon, ob die Konkursmasse die ev. strittigen Debitoren für sich reklamieren kann oder, ob... weiterlesen
Der Dividendenanspruch des Sicherungszessionars besteht, sofern keine Volldeckung durch das Inkasso der abgetretenen Forderungen erreicht wurde, nur auf der Ausfallforderung. Der resolutiv-bedingte Teil der Kreditforderung... weiterlesen
Die Konkursverwaltung wird bei der Kollokation der Forderungseingabe des Sicherungszessionars (Bank) dem Grundsatz nach – allgemeine bzw. andere Nichtzulassungsgründe vorbehalten – wie folgt verfahren: Anerkennung... weiterlesen
Der Kreditgeber (Bank) ist berechtigt, seine Kreditforderung in vollem Betrage als suspensiv (resolutiv)-bedingte Forderung mit fiduziarischer Abrechnungspflicht bezüglich der zedierten Forderungen zur Aufnahme in den... weiterlesen
Vor Auflage des Kollokationsplans werden die Forderungsanmeldungen, auch jene des Kreditgebers (Bank), von der Konkursverwaltung geprüft und Gläubiger zur Leistung allenfalls fehlender Beweismittel aufgefordert (KOV... weiterlesen
Hinsichtlich der vom Drittschuldner (Debitor) noch nicht bezahlten Debitorenforderungen hat die Konkursverwaltung die Berechtigung an der Zessionsforderung durch einen Prätendentenstreit zu klären: Im Verhältnis zum... weiterlesen
Hinsichtlich der von den Drittschuldnern (Debitoren) bereits der Bank bezahlten Debitorenforderungen kommt die Konkursverwaltung, will sie die Inkassoerlöse heraus verlangen, nicht umhin eine ordentliche Klage... weiterlesen
Die Besicherung von Krediten durch Globalzession in zeitlicher Nähe zur Konkurseröffnung ruft regelmässig nach einer Prüfung des Vorliegens anfechtbarer Rechtshandlungen und ggf. nach einer klageweisen... weiterlesen
Beachtung von Amtes wegen Die Nichtigkeit ist von Amtes wegen, d.h. von allen Behörden, wozu auch die Konkursverwaltung zählt, und von den Gerichten zu berücksichtigen. ... weiterlesen