Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

Gelegenheitsarbeit / Aushilfsarbeit

Gelegenheitsarbeit / Aushilfsarbeit   =   Beim Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeitsverhältnis handelt es sich um einen gesetzlich geregeltes, befristetes Arbeitsverhältnis Detailinformationen Aushilfsarbeit... weiterlesen

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Temporärarbeit

Temporärarbeit   =   Arbeitsverhältnis, welches aus einem Temporärarbeitsvertrag (Rahmenvertrag) und einem Einsatzvertrag (Einigung über den konkreten Einsatz) besteht Detailinformationen: Temporärarbeit... weiterlesen

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Regiearbeit

Regiearbeit   =   wiederholte Arbeitnehmer-Überlassung nach den Regeln und Prinzipien für die Temporärarbeit, mit der Abweichung, dass die Temporärarbeits-Kündigungsregeln nicht gelten Detailinformationen: Regiearbeit... weiterlesen

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Crowdworking

Crowdworking   =   Eine Arbeitsorganisation, mit welcher eine Vielzahl von Personen Arbeitsaufgaben erledigen Detailinformationen: Crowdworking Crowdworking aus rechtlicher Sicht Literatur PORTMANN WOLFGANG / NEDI RAHEL, Neue... weiterlesen

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Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit   =   Bei der Teilzeitarbeit handelt es sich um ein gegenüber der Vollzeitarbeit reduziertes Arbeitspensum, aus welchen Motiven auch immer, zB Kindererziehung, Mehrfachbeschäftigung, Teilinvalidität etc.... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Grundlagen

Gesetzliche Grundlage Keine gesetzliche Grundlage In der Rechtspraxis anerkannt; vgl. auch BGE 106 II 369 ff.... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Ziele

Sicherungsmöglichkeit im Geschäftsverkehr für die Kreditierung bestimmter Gegenstände... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Funktion / Konzept

Sicherung durch Eigentumsübertragung der Pfandsache und Rückübertragung bei Tilgung Sicherung des Gläubigers durch Übertragung vertretbarer Sachen (Gattungsware) zu Eigentum (anstatt bloss zu Faustpfand) unter Rückgabepflicht... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Pfandgegenstände

Gattungsware (vertretbare Sachen) Geld (= Barkaution) verbrauchbare Sachen, sofern sie vertretbar sind... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Definition

Irreguläres Pfandrecht   =   Sicherung einer Gläubigerforderung indem der Schuldner dem Gläubiger bestimmte vertretbare Sachen (Bargeld (Barkaution) oder Gattungsware) zu Eigentum überträgt, gegen dessen Verpflichtung, bei... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Rechtsnatur

Teil des Systems der Sicherheiten u.E. ein mittelbares Verwertungsrecht Rechtsnatur ist der Lehre umstritten... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Drittpfand

Auch ein Dritter kann die Gattungsware im Sinne eines Drittpfandes stellen Vgl. Drittpfand.ch | drittpfand.ch... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Pfandforderung

eine künftige Forderung künftige Forderungen müssen bestimmt oder bestimmbar sein auch Sicherstellung öffentlich-rechtlicher Forderungen gleichwohl unterliegen solche Pfandrechte dem Zivilrecht [vgl. BGE 56 III 238... weiterlesen

Irreguläres Pfandrecht

Pfandschuldner

Schuldner einer in der Regel künftigen Forderung (Kautionssteller) ... weiterlesen