Verwaltung und Verwendung
Pfandgläubiger kann frei über die Pfandsache verfügen, ohne sich einer Veruntreuung schuldig zu machen wie Weiterverpfändung [ZGB 887] ohne sich einer Vertragsverletzung haftbar zu machen... weiterlesen
Pfandgläubiger kann frei über die Pfandsache verfügen, ohne sich einer Veruntreuung schuldig zu machen wie Weiterverpfändung [ZGB 887] ohne sich einer Vertragsverletzung haftbar zu machen... weiterlesen
Befugnis des Pfandgläubigers, bei Nichtbefriedigung der gesicherten Forderung sich durch Einbehaltung der bereits erhaltenen vertretbaren Sache bezahlt zu machen Varianten Gläubiger behält vertretbare Sache selbst... weiterlesen
Der Pfandgläubiger hat dem Verpfänder einen allfälligen Überschuss herauszugeben ... weiterlesen
Denkbar sind folgende Untergangsgründe: Tilgung der Forderung Schulderlass Neuerung (Novation) Vereinigung Unmöglichkeit Verzicht des Gläubigers auf das Pfandrecht Verwertung (Privatverwertung) siehe Verwertungsrecht... weiterlesen
Verjährungsunterbrechung Durch die Pfandbestellung wird die Verjährung unterbrochen [vgl. OR 135 Ziffer 1], bewirkt doch der Abschluss eines Pfandvertrages die Anerkennung der Forderung Pfandverwertung trotz... weiterlesen
OR 418u – culpa in contrahendo bei Verhandlungen zu Erneuerung eines Exklusiv-Vertriebsvertrages? Einleitung Unter Umständen kann sich die Partei eines bestehenden Vertriebsvertrages haftbar machen, wenn... weiterlesen
Der Bundesrat hat sich an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25.03.2020 mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. KMU‘s sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung... weiterlesen
Force Majeure? Einleitung Der Bundesrat hat am 16.03.2020 im Interesse der Volksgesundheit seine Massnahmen bekanntlich ein zweites Mal verschärft und dabei den Notstand ausgerufen, das... weiterlesen
Gauch Peter: Der Werkvertrag Zürich / Basel / Genf 2019 6. Auflage 1362 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF 365.00 ISBN 978-3-7255-7988-4 Buchart Buch (gebunden)... weiterlesen
Globalzession... weiterlesen
Für detaillierte Informationen zur Globalzession besuchen Sie bitte die Seite Globalzession ... weiterlesen
Globalzession = Abtretung mehrerer gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Kreditnehmers gegenüber Dritten, im Rahmen eines einzigen Rechtsgeschäfts Synonyme: Generelle Debitorenzession Generelle Forderungsabtretung In Französisch: Cession... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 164 ff. ZGB 27 Abs. 2 OR 20 Abs. 1 Anwendbarkeit der Regeln zur Abtretung und zum Forderungspfandrecht Gerichtspraxis... weiterlesen
Abtretung ist ein Verfügungsvertrag (Zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen Zedent und Zessionar (vgl. BGE 4C.84/2004))... weiterlesen
Grundsatz Zulässigkeit Schranken Unbeschränkte Globalzession ist persönlichkeitsverletzend und damit sittenwidrig ; Folge : Nichtigkeit Weitere Problemkreise siehe nachfolgend... weiterlesen
Sicherungsfunktion... weiterlesen
Sicherung des Gläubigers durch (Debitoren-)Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (Debitoren)... weiterlesen
Zedent (Kreditnehmer) tritt ab zu Eigentum an den Zessionar (Kreditgeber) zur Sicherung dessen Kreditforderung (Zessionskredit oder Betriebskredit o.ä.) Zessionsforderungen müssen bestimmt oder bestimmbar sein die... weiterlesen
jede abtretbare Forderung vgl. OR 164 Abs. 1 Abweichende Handhabung: Inhaber- und Ordrepapiere werden mittels Sicherungsübereignung auf den Zessionaren (Gläubiger) übertragen (Anwendung der Regeln des Wertpapierrechts)... weiterlesen
Vgl. Drittpfand | drittpfand.ch ... weiterlesen