Öffentliche Beurkundung
Die öffentliche Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift. Begriff Die öffentliche Beurkundung ist das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen der Parteien in einer besonderen Form... weiterlesen
Die öffentliche Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift. Begriff Die öffentliche Beurkundung ist das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen der Parteien in einer besonderen Form... weiterlesen
Eine weitere gesetzliche Formvorschrift ist die qualifizierte Schriftlichkeit. Begriff Bei der qualifizierten Schriftlichkeit werden neben der einfachen Schriftlichkeit bestimmte zusätzliche Elemente verlangt Grundlage Wann die... weiterlesen
Die einfache Schriftlichkeit gehört zur schwächsten Art der Formvorschrift. Grundlagen Allgemein zur einfachen Schriftlichkeit OR 12 ff. Zur Unterschrift OR 14 Zur qualifizierten elektronischen Signatur... weiterlesen
Einleitung Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) geht von dem allgemeinen Grundsatz der Formfreiheit aus. Eine besondere Form ist nur notwendig, wenn es das Gesetz sie vorschreibt... weiterlesen
Einleitung Unter dem Titel Vertragsform werden folgende Themen einzeln genau erläutert: Form-Arten Einfache Schriftlichkeit Qualifizierte Schriftlichkeit Öffentliche Beurkundung Öffentliche Beurkundung mit 2 Zeugen Exkurs: Elektronische... weiterlesen
Eine weitere Einschränkung der Vertragsfreiheit liegt in der Übervorteilung. Begriff Übervorteilung = Vorliegen eines offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Grundlage OR 21 Voraussetzungen Der... weiterlesen
Eine Vereinbarung kann aufgrund der Einschränkung in höchstpersönliche Rechte oder aufgrund übermässiger Bindung persönlichkeitswidrig sein. Einschränkungen in höchstpersönliche Bereiche sind unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes... weiterlesen
Aufgrund der gesetzlich verankerten Vertragsfreiheit dürfen nur diejenigen Vereinbarungen als Sittenwidrig gelten, die den unserem Rechtssystem immanenten ethischen Prinzipien oder allgemein anerkannten Moralvorstellungen in krasser... weiterlesen
Begriffe Widerrechtlichkeit Widerrechtlichkeit i.S.v. OR 19 und 20 liegt vor, wenn ein Vertrag gegen objektives Recht verstösst Objektives Recht Darunter fallen neben der gesamten schweizerischen... weiterlesen
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Rechtsfolgen der verschiedenen Unmöglichkeiten zusammenfassend dargestellt. Unverschuldete Unmöglichkeiten Unverschuldete anfängliche objektive Unmöglichkeit Rechtsfolgen nach OR 20 Nichtigkeit Unverschuldete anfängliche subjektive Unmöglichkeit... weiterlesen
Folgend sind weitere Abgrenzungskriterien zu erwähnen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen verschuldeter und unverschuldeter Unmöglichkeit ist für die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit relevant. Verschuldete und unverschuldete Unmöglichkeit... weiterlesen
Auch der Zeitpunkt der Unmöglichkeit ist für die Abgrenzung relevant. Anfängliche Unmöglichkeit Bei der anfänglichen Unmöglichkeit ist die Leistung bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unmöglich... weiterlesen
Ein wichtiges Kriterium für die Abgrenzung liegt darin, ob die Leistung nur vom Schuldner oder von niemandem mehr erbracht werden kann. Objektive Unmöglichkeit Bei der... weiterlesen
Einleitung Eine vertraglich vereinbarte Leistung kann unmöglich sein. Die Unterteilung und Rechtsfolgen der Unmöglichkeit werden nachfolgend dargestellt. Objektive und subjektive Unmöglichkeit Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit... weiterlesen
Einleitung Innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sind die Parteien bei der Festlegung des vertraglichen Inhalts frei (OR 19 Abs. 1). Begriff Schranken = Gesetzliche Bedingungen,... weiterlesen
Zur Vertragsfreiheit gehört auch das Recht der Parteien, Verträge aufzuheben oder sie zu ändern. Aufhebungsfreiheit Begriff Aufhebungsfreiheit ist Teil der Vertragsfreiheit und ermöglicht den Parteien... weiterlesen
Bei der Formfreiheit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Vertragsparteien die Vertragsform selber bestimmen können. Begriff Grundlage Grundsatz Schranken der Formfreiheit Gesetzliche Formvorschriften... weiterlesen
Bei der Inhaltsfreiheit als Teil der Vertragsfreiheit geht es darum, inwieweit die Vertragspartner den Vertragsinhalt frei wählen können: Begriff Inhaltsfreiheit = Freiheit, innerhalb der Schranken... weiterlesen
Im Rahmen der Typenfreiheit ist zu prüfen, ob und inwieweit von einem gesetzlichen Vertragstypus abgewichen werden kann: Begriffe Typenfreiheit = Freiheit, innerhalb der Schranken des... weiterlesen
Die Abschluss- und Partnerwahlfreiheit gehört zu den Grundprinzipien der Vertragsfreiheit: Begriffe Abschlussfreiheit = Freiheit, einen Vertrag zu schliessen oder nicht zu schliessen Positive Abschlussfreiheit =... weiterlesen