Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
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Voraussetzungen

Der Architekt (Planer) haftet aus Vertrag auf Schadenersatz, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Vertragsverletzung Der Architekt (Planer) verhielt sich bei seiner Vertragserfüllung vertragswidrig... weiterlesen

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Abgrenzungen

Unter dem Titel „Architekten-Haftung“ wird die privatrechtliche, vertragliche Haftung des freiberuflichen Architekten (Planers) verstanden. Nicht unter die „Architekten-Haftung“ fallen: die (ebenfalls privatrechtliche) ausservertragliche Haftung die... weiterlesen

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Grundlagen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR) OR 394 ff. (einfacher Auftrag) OR 363 ff. (Werkvertrag) SIA-Normenwerk SIA-Ordnung 102 (bei Übernahme durch die Parteien) SIA-Ordnung 103 (bei Übernahme durch... weiterlesen

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Begriff

Architekten-Haftung   =   Haftung des Architekten (Planers) für den dem Bauherrn aus Planungs-, Projektierungs-, Vergabe- und Bauleitungsfehlern etc. entstandenen Schaden, und zwar aus Vertrag (Architektur- bzw.... weiterlesen

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Architekten-Haftung

Einleitung Der Bauherr stellt an den Architekten (Planer) eine Vielzahl von Anforderungen: Wunschbaute (Bedürfnisse) Mängelfreiheit der Baute (Qualität) Kostensicherheit (Preis, d.h. Kosteninformation und keine Kostenüberschreitung)... weiterlesen

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Bausummengarantie

Der ausgerechnete und auf Sicherheit bedachte Bauherr verlangt von seinem Architekten (Planer) eine Bausummengarantie: Definition Bausummengarantie (Höchstpreisgarantie)   =         Zusicherung des Architekten... weiterlesen

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Kostenlimite

Der Bauherr, der die Kosten begrenzen will, legt eine Kostenlimite (Kostengrenze) fest: Definition Kostenlimite (Kostengrenze)   =         Festsetzung des äussersten Preises für... weiterlesen

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Kosteninformationen

Die Kosteninformation ist eine Folge der Rechenschaftslegungspflicht des beauftragten Architekten (Planers). Sie umfasst folgendes: Grundsätzliches Definition Kosteninformation   =         Information des Architekten... weiterlesen

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Kostenerwahrung

Die finale Kostenermittlung kann erst nach Bauwerk-Fertigstellung erfolgen: Ermittlung der Baukosten nach Beendigung des Bauwerks Grundsatz Für die Beurteilung der Kostenüberschreitung sind nach Beendigung des... weiterlesen

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Kostenkontrollen

Der Architekt (Planer) ist zur Vornahme der laufenden Kostenkontrollen gehalten: Definition Kostenkontrolle   =         Kontrolle der erbrachten Bauleistungen und ihrer effektiven Kosten... weiterlesen

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Kostenberechnungen

Der Architekt (Planer) ist verpflichtet, in jeder Projektierungsphase die mutmasslichen Gesamtbau-Kosten, einschliesslich seiner Honorare, zu ermitteln und zu kalkulieren: Grundlage Analyse der Bauherreninteressen und seiner... weiterlesen

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Kostenvoranschlag

Jeder Bauherr hat Anspruch auf einen Kostenvoranschlag: Kostenvoranschlag-Definition Kostenvoranschlag Stichwortdefinition =   Gesamtkostenübersicht Kurzdefinition =   Auskunft über die zu erwartenden Baukosten Langdefinition =   Prognose des Architekten... weiterlesen

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Kostenschätzung

Die Kostenschätzung ist das erste Orientierungsmittel, welches der Architekt (Planer) dem Bauherrn bietet: Definition Kostenschätzung   =         Prognose auf Basis einer überschlägigen... weiterlesen

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Ablieferungspflicht

Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn alles herauszugeben, was ihm infolge der Auftragsausführung zugekommen ist (OR 400 Abs. 1) Weiterführende Informationen Ablieferungspflicht... weiterlesen

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Rechenschaftslegung

Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn Rechenschaft über die Auftragsausführung abzulegen (OR 400). Beim Architekturmandat (Planermandat) kommt der Rechenschaftslegung eine zentrale Bedeutung zu. Die... weiterlesen