Keine Verrechnungslagen
Folgende Kombinationen sind unter Vorbehalt besonderer Verhältnisse (Einmann-AG (Durchgriff), Konzern (Konzernverrechnungsklausel) etc.) bzw. Abreden (VERTRAGLICHE VERRECHNUNG) von der Verrechnung ausgeschlossen: Tilgung einer eigenen Schuld durch... weiterlesen