Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
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Verfahren

Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeit der Erwachsenenschutzbehörde Grundzüge des Verfahrens Grundsatz Melderechte und -pflichten Prüfung der Zuständigkeit Vorsorgliche Massnahmen Verfahrensgrundsätze Beschwerde Beschwerdebefugnis Beschwerdegründe Beschwerdefrist Aufschiebende Wirkung Vernehmlassung... weiterlesen

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Behörden des Erwachsenenschutzes

» Zum Inhaltsverzeichnis Behörden Erwachsenenschutzbehörde Die Erwachsenenschutzbehörde wird kantonal unterschiedlich bezeichnet: Aargau: Bezirksgericht/Familiengericht Zürich und andere Kantone: Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Aufsichtsbehörde Gerichtliche Beschwerdeinstanz Weitere... weiterlesen

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Verjährung

Grundsatz 3 Jahre nach dem Tag, an dem die geschädigte Person Kenntnis vom Schaden und der ersatzpflichtigen Person erhalten hat Spätestens 10 vom Tag an... weiterlesen

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Rechtsfolgen

Anspruch auf Schadenersatz Anspruch auf Genugtuung Soweit die Schwere der Verletzung es rechtfertigt OR 47, 49... weiterlesen

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Voraussetzungen

Widerrechtliches Handeln / Unterlassen Verletzung einer wesentlichen Amtspflicht BGE 123 II 577 E. 4.d)dd), BGer vom 19.10.2010, 2C_834/2009, E.2.2 Rechtsverletzung Vermögensschaden = unfreiwillige Vermögensminderung Kausalität... weiterlesen

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Sachlicher Anwendungsbereich

Behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzrechts Beistandschaften, ZGB 390 ff. Verzicht auf eine Beistandschaft, ZGB 392 Fürsorgerische Unterbringung, ZGB 426 ff. Medizinischen Massnahmen im Rahmen einer fürsorgerischen... weiterlesen

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Legitimation

Aktive Legitimation Passive Legitimation Aktive Legitimation Geschädigte Person Betroffener Umstritten: Nahestehende Personen Dritte Erben Familienmitglieder Etc. BGE 115 II 15 E. 2; BGer vom 23.11.2004,... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

ZGB 454 und 455 Art. 454 ZGB A. Grundsatz 1 Wer im Rahmen der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen verletzt wird,... weiterlesen

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Aufsicht

Grundsatz Kantonale Aufsicht über Wohn- und Pflegeeinrichtungen Ausnahme Aufsicht nach bundesrechtlichen Vorschriften... weiterlesen

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Schutz der Persönlichkeit

Pflicht der Einrichtung zum Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen (ZGB 386): Schutz der Persönlichkeit Förderung der Kontakte nach Aussen Benachrichtigung der Erwachsenenschutzbehörde Wenn niemand sich... weiterlesen

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Voraussetzungen

Weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichend von vornherein ungenügend Notwendige Umstände Ernsthafte Gefahr für Leben / körperliche Integrität des Betroffenen Ernsthafte Gefahr für Leben / körperliche... weiterlesen

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Massnahmen

Beispiele Elektronische Überwachungsmassnahmen Abschliessen von Türen Anbringen von Bettgittern und anderen Schranken Angurten zur Vermeidung von Stürzen Etc. Nicht: Medikamentöses Ruhigstellen Vertretung medizinische Massnahmen... weiterlesen