Schenkungen / Spenden

Gemischte Schenkung

Der Lebensalltag gestaltet sich nicht immer nach den klassischen Rechtsgeschäftsformen und nach der gesetzlichen Vertragsdefinition, so auch bei der Schenkung. Definition: Gemischte Schenkung Offene gemischte... weiterlesen

Schenkungen / Spenden

Schenkung auf den Todesfall

Der bis zum Tod des Schenkers aufgeschobene Schenkungs-Vollzug zeitigt wirtschaftlich die nämlichen Wirkungen wie eine Verfügung von Todes wegen (Testament bzw. Erbvertrag). Eine Schenkung von... weiterlesen

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Rückfall / Widerruf

Beim Rückfall unterscheiden Lehre und Rechtsprechung in: Rückfall kraft Vertrag Rückfall kraft Gesetz Rückfall kraft Vertrag Kraft Vertragsfreiheit kann sich der Schenker generell die Widerruflichkeit... weiterlesen

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Nichtzustandekommen Schenkungsvertrag

Einleitung Für den rechtsgültigen Erwerb des Schenkungsgegenstandes bedarf es beim sog. kausalen Rechtsgeschäft (alle Schenkungen ausser bei der abstrakten Forderungsschenkung) des gültigen Verpflichtungsgeschäftes und des... weiterlesen

Schenkungen / Spenden

Auflagen und Bedingungen

Einleitung Oft werden Schenkungen unter Auflagen oder Bedingungen versprochen. Die Leistung des Beschenkten darf nach Meinung der Parteien, damit immer noch eine Schenkung vorliegt, nicht... weiterlesen

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Mängelgewährleistung

Grundsatz: Keine Gewährleistung Grundsätzlich besteht eine Rechts- und Sachmangel-Gewährleistung, wie sie vom „Kauf“ bekannt ist, nicht (vgl. OR 248 Abs. 1). Auch bei der Forderungsschenkung... weiterlesen

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Nichterfüllung des Schenkungsversprechens

Grundsätzlich kann der „Beschenkte“ nicht davon ausgehen, dass der Schenker eine Haftung für verspätete Erfüllung übernehmen wolle, insbesondere bei Verspätung in begrenztem zeitlichem Rahmen Fahrlässig... weiterlesen

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Schenkungsvertrag / Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechung ist immer nur ein Verpflichtungsgeschäft: » Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Formzwang Schenkungsversprechen unterliegen gestützt auf OR 243 Abs. 1 der Schriftform; dabei genügt die... weiterlesen

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Handschenkung / Realschenkung

Einleitung Für die formfreie Handschenkung (auch Realschenkung genannt) die Übergabe der Sache eine wesentliche Voraussetzung (vgl. OR 242 Abs. 1). OR Art. 242 C. Errichtung... weiterlesen

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Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

Einleitung Bei allen schuldrechtlichen Verträgen des schweizerischen Rechts wird unterschieden in: Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäft Die Handschenkung ist kein Schuld-, sondern eine Realvertrag (Konsens über unentgeltliche Zuwendung... weiterlesen

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Form

Bei der Schenkung sind vom Gesetzgeber aus Rechtssicherheitsgründen und zum Schutze vor Übereilung Formerfordernisse aufgestellt worden: Formfreie Handschenkung / Realschenkung (OR 242) Formbedürftige Schenkungsversprechen (OR... weiterlesen

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Vertragsschluss

Der Schenkungsvertrag kommt trotz fehlender Gegenleistung des Beschenkten nur durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zustande; er ist aber kein synallagmatischer Vertrag. Für den Vertragsschluss wird vorausgesetzt:... weiterlesen

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Unentgeltlichkeit

Das Element der Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn der Schenker eine geldwerte Leistung erbringt, ohne sich eine Gegenleistung auszubedingen; der Beschenkte nach den Vertrauensgrundsätzen aus der... weiterlesen

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Zuwendung

Zuwendung als Vermögensvorteil-Übereignung Das Element der Zuwendung setzt eine Vermögensvorteil-Uebereignung voraus; es ist ein Vermögenswert vom Schenker ins Vermögen des Beschenkten zu übertragen. Eine Zuwendung... weiterlesen

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Elemente der Schenkung

Die Schenkung setzt folgende Grundelemente voraus: Das Element der Zuwendung setzt eine Vermögensvorteil-Übereignung voraus; es ist ein Vermögenswert vom Schenker ins Vermögen des Beschenkten zu... weiterlesen

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Rechtsnatur und Schenkungs-Grundtypen

Rechtsnatur Schenkung   =   zweitseitiger Vertrag Unzulässige Schenkungen Das Bundesgericht qualifizierte folgende Berufsträger als solche eines sensiblen Bereichs, weil ihnen ihre Tätigkeit unweigerlich tiefe Einblicke in... weiterlesen

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Ziele und Motive

Ziele Unentgeltliche Zuwendung an einen Begünstigten oder mehrere Begünstigte Motive Als Motive kommen in Betracht: Individualbegünstigung Nachkommen nahestehende Person Person, die sich für den Schenkgeber... weiterlesen

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Gefälligkeiten

Abgrenzung von Unentgeltlichkeit (Schenkung) und Gefälligkeiten Die Gefälligkeiten lassen sich differenzieren und grenzen sich von Schenkungen wie folgt ab: Unentgeltlichkeit ohne Gefälligkeit Schenkung möglich, da... weiterlesen

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Andere Unentgeltlichkeitsgeschäfte

Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung =   unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch (Leihe; OR 305) =   Darlehenshingabe mit Rückerstattungspflicht (Darlehen; OR 312 f.) Die Gebrauchsüberlassung ist nicht dauernd... weiterlesen