Änderungskündigung
Der Inhalt dieser Website bezieht sich nur auf den Tatbestand, wonach das Arbeitsverhältnis mit veränderten Bedingungen weiterbestehen soll.
Aufhebungsvereinbarung
Demgegenüber gibt es auch Arbeitgeber, die unter dem Thema Änderungskündigung eine vorzeitige, die Kündigungsfrist nicht beachtende einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses meinen. Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages wird mit einer sog. Aufhebungsvereinbarung besiegelt.
Weitere Informationen zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses finden Sie auf www.aufhebungsvereinbarung.ch
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