Anwälte / Mediatoren
Anwälte / Mediatoren befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FristenEinleitung zur Frist / zu FristenAutoren:MediationsverfahrenEinleitung zum MediationsverfahrenAutoren:KonfliktmanagementEinleitung zum KonfliktmanagementAutoren:AnwaltshonorareEinleitung zum Anwaltshonorar
Der Rechtsanwalt (auch kurz Anwalt oder Advokat) ist der vertraglich Beauftragte in Rechtsangelegenheiten (Berater oder (Prozess-)Vertreter) oder gesetzliche Vertreter (Beistand, amtlicher Verteidiger), der für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen bei Gegenparteien, vor Behörden oder Gerichten auftritt und die Interessen seines Auftraggebers vertritt.
Der Mediator (auch Vermittler) ist die Person, die die Streitparteien in einem strukturierten und freiwilligen Verfahren zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung führen soll.
Der Rechtsanwalt (je nach Kanton auch Fürsprecher (BE), Fürsprech (SO) oder Advokat (BS) bezeichnet) ist die Berufsbezeichnung für jene Anwälte, die im Anwaltsregister eingetragen und für die Prozessführung zugelassen sind. Von Anwaltsrecht wird im Zusammenhang mit den Fragestellungen der Berufsausbildung, der Anwaltszulassung, der Organisation von Kanzlei oder Anwaltsfirma, den Berufs- und Standesregeln, der Berufsausübung und den Anwaltshonoraren gesprochen.
Der Mediator begleitet Konfliktparteien in einem strukturierten, freiwilligen Verfahren zur konstruktiven Streitbeilegung.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.