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13. Monatslohn

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Rechtsgebiet:
13. Monatslohn
Stichworte:
13. Monatslohn
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

13. Monatslohn in Kürze

Berechnungsgrundlage

  • Normallohn
    • unter Berücksichtigung von Lohnerhöhungen
    • Ferienlohn
  • zuzüglich Zuschläge
    • Überstunden / Überzeit
    • Lohnersatzzahlungen
  • Kürzung
    • Unbezahlter Urlaub
    • vom Arbeitnehmer selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit
    • Krankheit, Unfall und Militärdienst über die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht hinaus
  • Pro-rata Zahlung
    • Eintritt und/oder Austritt während des Kalenderjahres
      • pro-rata-Anteil geschuldet

Auszahlungsmodalitäten

Ausrichtung:

  • 31.12

Alternativen (Abrede / Betriebspraxis)

  • Ende November (als Vorweihnachtsgeschenk)
  • Ende Juni (als Feriengeld)
  • Mehrmals jährlich (hälftig: 50 % im Juni und 50 % im Dezember)

Sozialversicherungspflicht

  • gesetzliche Sozialversicherungen: Abzugspflicht

13. Monatslohn und Wegbedingungs- oder Änderungsmöglichkeiten

  • Wegbedingung Zahlungspflicht
    • Monatslohn x 12
  • Höhe des 13. Monatslohns
    • Beschränkung auf den Normallohn ohne Zuschläge
    • Fixbetrag
      • ungeachtet Lohnerhöhungen
      • ungeachtet Lohnkürzungen (Arbeitsverhinderung)
  • Überstunden / Überzeit
    • Beschränkung auf den Normallohn ohne Überstunden- und Überzeit-Entschädigungen
    • Berücksichtigung der Überstunden und Überzeit nur mit Normallohn-Anteilen, d.h. ohne Zuschläge
  • Fälligkeit
    • zB per 31.03. im Folgejahr
  • Pro rata-Anspruch
    • Vollständige Wegbedingung
    • Ungekündigte Stellung am 31.12. als Bedingung für Zahlungspflicht
      • Kombination mit Fälligkeit per 31.03. im Folgejahr.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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