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13. Monatslohn

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Checklisten

Rechtsgebiet:
13. Monatslohn
Stichworte:
13. Monatslohn
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

13. Monatslohn in Kürze

Berechnungsgrundlage

  • Normallohn
    • unter Berücksichtigung von Lohnerhöhungen
    • Ferienlohn
  • zuzüglich Zuschläge
    • Überstunden / Überzeit
    • Lohnersatzzahlungen
  • Kürzung
    • Unbezahlter Urlaub
    • vom Arbeitnehmer selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit
    • Krankheit, Unfall und Militärdienst über die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht hinaus
  • Pro-rata Zahlung
    • Eintritt und/oder Austritt während des Kalenderjahres
      • pro-rata-Anteil geschuldet

Auszahlungsmodalitäten

Ausrichtung:

  • 31.12

Alternativen (Abrede / Betriebspraxis)

  • Ende November (als Vorweihnachtsgeschenk)
  • Ende Juni (als Feriengeld)
  • Mehrmals jährlich (hälftig: 50 % im Juni und 50 % im Dezember)

Sozialversicherungspflicht

  • gesetzliche Sozialversicherungen: Abzugspflicht

13. Monatslohn und Wegbedingungs- oder Änderungsmöglichkeiten

  • Wegbedingung Zahlungspflicht
    • Monatslohn x 12
  • Höhe des 13. Monatslohns
    • Beschränkung auf den Normallohn ohne Zuschläge
    • Fixbetrag
      • ungeachtet Lohnerhöhungen
      • ungeachtet Lohnkürzungen (Arbeitsverhinderung)
  • Überstunden / Überzeit
    • Beschränkung auf den Normallohn ohne Überstunden- und Überzeit-Entschädigungen
    • Berücksichtigung der Überstunden und Überzeit nur mit Normallohn-Anteilen, d.h. ohne Zuschläge
  • Fälligkeit
    • zB per 31.03. im Folgejahr
  • Pro rata-Anspruch
    • Vollständige Wegbedingung
    • Ungekündigte Stellung am 31.12. als Bedingung für Zahlungspflicht
      • Kombination mit Fälligkeit per 31.03. im Folgejahr.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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