13. Monatslohn in Kürze
Berechnungsgrundlage
- Normallohn
- unter Berücksichtigung von Lohnerhöhungen
- Ferienlohn
- zuzüglich Zuschläge
- Überstunden / Überzeit
- Lohnersatzzahlungen
- Kürzung
- Unbezahlter Urlaub
- vom Arbeitnehmer selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit
- Krankheit, Unfall und Militärdienst über die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht hinaus
- Pro-rata Zahlung
- Eintritt und/oder Austritt während des Kalenderjahres
- pro-rata-Anteil geschuldet
- Eintritt und/oder Austritt während des Kalenderjahres
Auszahlungsmodalitäten
Ausrichtung:
- 31.12
Alternativen (Abrede / Betriebspraxis)
- Ende November (als Vorweihnachtsgeschenk)
- Ende Juni (als Feriengeld)
- Mehrmals jährlich (hälftig: 50 % im Juni und 50 % im Dezember)
Sozialversicherungspflicht
- gesetzliche Sozialversicherungen: Abzugspflicht
13. Monatslohn und Wegbedingungs- oder Änderungsmöglichkeiten
- Wegbedingung Zahlungspflicht
- Monatslohn x 12
- Höhe des 13. Monatslohns
- Beschränkung auf den Normallohn ohne Zuschläge
- Fixbetrag
- ungeachtet Lohnerhöhungen
- ungeachtet Lohnkürzungen (Arbeitsverhinderung)
- Überstunden / Überzeit
- Beschränkung auf den Normallohn ohne Überstunden- und Überzeit-Entschädigungen
- Berücksichtigung der Überstunden und Überzeit nur mit Normallohn-Anteilen, d.h. ohne Zuschläge
- Fälligkeit
- zB per 31.03. im Folgejahr
- Pro rata-Anspruch
- Vollständige Wegbedingung
- Ungekündigte Stellung am 31.12. als Bedingung für Zahlungspflicht
- Kombination mit Fälligkeit per 31.03. im Folgejahr.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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