Rechnungsstellung
Akontorechnung:
Der Anwalt fordert eine An- oder Teilzahlung akonto der künftigen Schlussrechnung ein. Auf dem Akontobetrag ist die MWST zu erheben.
Zwischenrechnung:
Die Zwischenrechnung ist eine besondere Art der Schlussrechnung. Die Leistungsgegenstände und deren Zeiteinheiten werden – für eine bestimmte Zeitphase – abgerechnet, obwohl das Mandat noch nicht beendet ist.
Schlussrechnung:
Von Schlussrechnung spricht man bei Fakturierung nach beendigtem Mandat. Es werden alle Leistungsgegenstände und deren Zeiteinheiten offengelegt. Allfällige Akontozahlungen (inkl. MWST-Anteil) werden in Abzug gebracht.
Honorarfälligkeit
Ohne andere Vereinbarung bzw. ohne anderen Zahlungsfristen-Vermerk auf der Rechnung sind Honorar und Barauslagen sofort zur Zahlung fällig.