Der Arbeitgebertod löst verschiedene Implikationen aus:
-
Eingehung des Arbeitsvertrages mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers
- Auflösung des Arbeitsvertrages
- Ausnahme:
- ursprünglich: Weitergeltungsabrede im Arbeitsvertrag
- nachträglich: Fortsetzungsvereinbarung zwischen Erben und Arbeitnehmer
- Ausnahme:
- Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers
- Auflösung des Arbeitsvertrages
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Eingehung des Arbeitsvertrages ohne Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers
- Uebergang des Arbeitsvertrages auf die Erben des Arbeitgebers
- Anwendung der Bestimmungen über die Betriebsübernahme.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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