Das Arbeitsverhältnis erlischt in dem spezifischen persönlichkeits-bezogenen Fall von Gesetzes wegen automatisch mit dem Ableben des Arbeitgebers (OR 338a Abs. 2, 1. Halbsatz).
Beispiele für persönlichkeits-bezogene Anstellungen
- Privatchauffeur
- Gouvernante
- Nanny
- Persönlicher (angestellter) Berater