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Arbeitgebertod

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Ausnahme

Datum:
26.05.2016
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beendigung des Arbeitsvertrages kann verhindert werden, wenn mit dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung auch für den Todesfall des Arbeitgebers vereinbart wird.

Ebenso können die Erben nachträglich mit dem Arbeitnehmer verabreden, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden solle.

 

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