Die Arbeitnehmerhaftung ist stark angelehnt an die Regeln des allgemeinen Haftpflichtrechts.
Einschränkungen gibt es in Gesetz und Rechtsprechung bei
- Sorgfaltsmassstab
- Verrechnung
- Beachtung Existenzminimum
- Verzichtsvermutung
- Mankohaftung
Die Arbeitnehmerhaftung wird oft erst in Zusammenhang mit weiteren Meinungsverschiedenheiten oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Thema, nämlich dann, wenn sich keine der Parteien der anderen etwas beim Verlassen der Stelle etwas schenkt. – Hier greift die Gerichtspraxis ein und verlangt vom Arbeitgeber bereits nach dem Schadenfall eine konsequente Haltung, ob er den Schaden ersetzt haben will oder nicht. Zweideutiges oder nicht rechtzeitiges Arbeitgeberhandeln wird als Schadenersatzverzicht beurteilt.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Einzelfirma / Einzelunternehmen ...Einleitung zu Einzelfirma / Einzelunterneh...Autoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:Kündigung ArbeitsvertragEinleitung zur Kündigung ArbeitsvertragAutoren:UnzeitkündigungEinleitung zur UnzeitkündigungAutoren:Befristeter ArbeitsvertragEinleitung zum befristeten ArbeitsvertragAutoren:Betriebsbedingte KündigungEinleitung zur betriebsbedingten Kündigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht