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Arbeitnehmertreue

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Herausgabepflicht

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertreue
Stichworte:
Arbeitnehmertreue
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber gestützt auf OR 321b unverzüglich herauszugeben:

  • was er von Dritten für den Arbeitgeber erhalten hat (vgl. OR 321b Abs. 1)
  • was er in Ausübung seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber hervorbringt (vgl. OR 321b Abs. 2).

Vorbehalten bleiben die Rechte des Arbeitnehmers auf

  • die Verrechnung (OR 120 ff.)
  • das Retentionsrecht (ZGB 895 ff.).

Vorsorglicher Herausgabebefehl für Dokumente vertraulichen Inhalts auf Arbeitsvertragsende zur Verhinderung einer Kundenabwerbung

  • Zulässigkeit: vgl. BGE 4A_611/2011
  • Erfolglos blieb der Arbeitgeber mit seinem vorsorglichen Rechtsbegehren, es sei dem Arbeitnehmer jede konkurrierende Tätigkeit zu verbieten (vgl. BGE 4A_611/2011)

Weiterführende Informationen

» Arbeitnehmererfindung

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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