Das private Verhalten des Arbeitnehmers ist funktionsabhängig. Eine Treuepflicht besteht nur für:
- leitende Angestellte
- Arbeitnehmer von Tendenzbetrieben, sog.Tendenzträger.
Diese treuepflichtigen Personen sollten jegliche Äusserungen und Verhaltensweisen im Privaten vermeiden, die im Widerspruch zu ihrer Funktion resp. zu Position und Image ihres Arbeitgebers stehen.
Tendenzbetriebe
- = Betriebe, die nebst wirtschaftlichen auch ideele Zwecke verfolgen
- Beispiele von Zwecksetzungen
- Wissenschaft
- Kunst
- Konfession
- Politik
- Erziehung