Die Verletzung der Treuepflicht durch den Arbeitnehmer ermöglicht folgende Sanktionen:
- Ordentliche Kündigung
- Vorsicht bei einer ev. Begründung
- Fristlose Entlassung
- nur bei schweren Treuepflichtverletzungen (oder aus anderen wichtigen Gründen)
- Erfüllungsklage
- mit anschliessender Realvollstreckung
- zweckmässig nur bei Geltendmachung
- Konkurrenzverbot
- Rechenschaftspflicht
- Herausgabepflicht
- Geheimhaltungspflicht
- Schadenersatz
- Konventionalstrafe
- falls im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement vorgesehen
- Ordnungsstrafe
- falls im Betriebsreglement erwähnt.
- Konventionalstrafe
Die Treuepflicht steht nicht in einem Austauschverhältnis zum Lohn. Daher:
- keine Reduktion des Lohnes
- zulässig ist aber eine
- Verrechnung der Schadenersatzforderung mit der Lohnforderung, im Rahmen von OR 323b Abs. 2.
- zulässig ist aber eine
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