Die Verletzung der Treuepflicht durch den Arbeitnehmer ermöglicht folgende Sanktionen:
- Ordentliche Kündigung
- Vorsicht bei einer ev. Begründung
- Fristlose Entlassung
- nur bei schweren Treuepflichtverletzungen (oder aus anderen wichtigen Gründen)
- Erfüllungsklage
- mit anschliessender Realvollstreckung
- zweckmässig nur bei Geltendmachung
- Konkurrenzverbot
- Rechenschaftspflicht
- Herausgabepflicht
- Geheimhaltungspflicht
- Schadenersatz
- Konventionalstrafe
- falls im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement vorgesehen
- Ordnungsstrafe
- falls im Betriebsreglement erwähnt.
- Konventionalstrafe
Die Treuepflicht steht nicht in einem Austauschverhältnis zum Lohn. Daher:
- keine Reduktion des Lohnes
- zulässig ist aber eine
- Verrechnung der Schadenersatzforderung mit der Lohnforderung, im Rahmen von OR 323b Abs. 2.
- zulässig ist aber eine
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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