Leistung eines freien Mitarbeiters
= Leistung des Arbeitnehmers in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, aber im Auftrag des Auftraggebers.
Arbeitspflicht
= Pflicht zur Arbeitsleistung, im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers.
Arbeitspflicht
= Leistung des Arbeitnehmers in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, aber im Auftrag des Auftraggebers.
= Pflicht zur Arbeitsleistung, im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers.