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Arbeitspflicht

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Gegenständliche Arbeitspflicht

Datum:
30.05.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die gegenständliche Arbeitspflicht betrifft die Art der Arbeit, die der Arbeitnehmer zu verrichten hat.

Weisungsrecht

Die Arbeitspflicht wird durch die Weisungen des Arbeitgebers konkretisiert:

  • Weisung, welche Arbeiten im täglichen Ablauf der Arbeitnehmer zu verrichten hat (OR 321d Abs. 1)
  • Befolgungspflicht im Rahmen von Treu und Glauben (OR 321d Abs. 2)
    • Ausnahme: Möglichkeit, unzumutbare Arbeit abzulehnen.

Differenzierung

Die Arbeitspflicht umfasst:

  • Hauptarbeit
  • Hilfsarbeit (im Zusammenhang mit Hauptarbeit)
  • Sonderarbeit (bei a.o. Umständen)
  • Blosse Arbeitsbereitschaft (Verkäufer, Sanitäter)
  • Mittelbare Streikarbeit (Ermöglichung Streikbruch)

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