Begriff
Die gegenständliche Arbeitspflicht betrifft die Art der Arbeit, die der Arbeitnehmer zu verrichten hat.
Weisungsrecht
Die Arbeitspflicht wird durch die Weisungen des Arbeitgebers konkretisiert:
- Weisung, welche Arbeiten im täglichen Ablauf der Arbeitnehmer zu verrichten hat (OR 321d Abs. 1)
- Befolgungspflicht im Rahmen von Treu und Glauben (OR 321d Abs. 2)
- Ausnahme: Möglichkeit, unzumutbare Arbeit abzulehnen.
Differenzierung
Die Arbeitspflicht umfasst:
- Hauptarbeit
- Hilfsarbeit (im Zusammenhang mit Hauptarbeit)
- Sonderarbeit (bei a.o. Umständen)
- Blosse Arbeitsbereitschaft (Verkäufer, Sanitäter)
- Mittelbare Streikarbeit (Ermöglichung Streikbruch)