LAWINFO

Arbeitspflicht

QR Code

Gegenständliche Arbeitspflicht

Rechtsgebiet:
Arbeitspflicht
Stichworte:
Arbeitspflicht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die gegenständliche Arbeitspflicht betrifft die Art der Arbeit, die der Arbeitnehmer zu verrichten hat.

Weisungsrecht

Die Arbeitspflicht wird durch die Weisungen des Arbeitgebers konkretisiert:

  • Weisung, welche Arbeiten im täglichen Ablauf der Arbeitnehmer zu verrichten hat (OR 321d Abs. 1)
  • Befolgungspflicht im Rahmen von Treu und Glauben (OR 321d Abs. 2)
    • Ausnahme: Möglichkeit, unzumutbare Arbeit abzulehnen.

Differenzierung

Die Arbeitspflicht umfasst:

  • Hauptarbeit
  • Hilfsarbeit (im Zusammenhang mit Hauptarbeit)
  • Sonderarbeit (bei a.o. Umständen)
  • Blosse Arbeitsbereitschaft (Verkäufer, Sanitäter)
  • Mittelbare Streikarbeit (Ermöglichung Streikbruch)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.