Erlöschen
Eine Bewilligung erlischt:
- mit der Abmeldung ins Ausland
- mit der Erteilung einer Bewilligung in einem anderen Kanton
- mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bewilligung
- mit der Ausweisung
Wird die Schweiz ohne Abmeldung verlassen, so erlischt:
- eine Kurzaufenthaltsbewilligung nach drei Monaten,
- eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach sechs Monaten.
Eine Niederlassungsbewilligung kann bei Verlassen der Schweiz mittels Gesuch während vier Jahren aufrechterhalten werden (Zweck: Sicherung der beruflichen bzw. ausbildungstechnischen Mobilität).
Widerruf von Bewilligungen
Ungeachtet der Niederlassungsbewilligung kann die zuständige Behörde Bewilligungen sowie andere Verfügungen nach dem AuG widerrufen, sofern der Ausländer:
- oder sein Vertreter im Bewilligungsverfahren falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat;
- zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen ihn eine strafrechtliche Massnahme (Verwahrung oder stationäre therapeutische Massnahme) angeordnet wurde;
- erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere oder die äussere Sicherheit gefährdet;
- eine mit der Verfügung verbundene Bedingung nicht einhält;
- oder eine Person, für die er zu sorgen hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.