- Erteilung für Aufenthalte mit einer Dauer von mehr als einem Jahr
- in der Regel für 5 Jahre
- gilt für die gesamte Schweiz
- volle berufliche Mobilität (Stellen und Berufwechsel; Selbständig-, Unselbständigkeit)
- volle geografische Mobilität (Wechsel Arbeits- und Aufenthaltsort)
- Verlängerung bei Nichtvorliegen von Widerrufsgründen möglich (weitere 5 Jahre)
Achtung
Bei einem erwerbslosen Aufenthalt können die zuständigen Behörden bereits nach Ablauf der beiden ersten Jahre des Aufenthalts eine Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis verlangen, sofern sie dies für erforderlich erachten.
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