LAWINFO

Auftragsbestätigung

QR Code

Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Auftragsbestätigung
Stichworte:
Auftragsbestätigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auftragsbestätigungen sind anzutreffen als:

1) Vorformulierte, standardisierte Bestätigungsschreiben

  • Kaufverträge
    • Warenhandel
    • Maschinenhandel
    • Werklieferungen
  • Aufträge (im Sinne des Auftragsrechts)

2) Individual-Bestätigungsschreiben

  • Individual-Bestätigung mit schriftlicher Niederlegung der mündlichen geschlossenen Vereinbarung
    • In allen Bereichen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs
    • Praxis von Unternehmen und / oder Geschäftsführer
  • Arbeitsrechtliche Anstellungs-Bestätigung
    • mit allen wesentlichen Punkten + u.U. Verweis auf Gesetz bzw. Rechtsordnung
    • mit den Kernpunkten
      • Funktion
      • Lohn + 13. Monatsgehalt bzw. Bonus
      • Eintrittszeitpunkt
      • Probezeit
      • Kündigungsfrist
  • Auftragsbestätigung von Exponenten der intellektuellen Berufe
    • Architekten
    • Ingenieure
    • Unternehmensberater
    • Personalberater
    • usw.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.