Auftragsbestätigungen sind mehr verbreitet als schlechthin angenommen wird.
Das Bedürfnis nach schriftlicher Niederlegung einer mündlichen Vereinbarung besteht meistens
- beim Vertragsschluss bestimmter Rechtsgeschäfte:
- Einfache Rechtsgeschäfte
- zB Druck-Auftrag für Briefpapier
- Kauf von Gattungsware (vertretbare bzw. austauschbare Sache, im Gegensatz zur nicht austauschbaren Speziessache, zB Bild eines Künstlers)
- zB Kauf von Heizöl EL oder Benzin resp. Pellets
- zB Kauf einer Stanzmaschine
- zB Kauf von Verbrauchsmaterialien (zB eine Palette Papier, Toner für EDV-Drucker)
- Einfache Rechtsgeschäfte
- beim Vertragsschluss unter Abwesenden:
- Vertragsschluss am Telefon
- Vertragsschluss per FAX oder e-mail