Die Auftragsbestätigung dient der Rechtssicherheit, würden doch ohne deren Zustellung noch mehr mündlich unter Abwesenden geschlossene Rechtsgeschäfte streitbar erledigt.
Dies wird von dogmatisch-wissenschaftlich orientierten Juristen und von Vertretern des Verbraucherschutzes, die sich des Themas grundsätzlich, in Verbindung mit der AGB-Situation, und ohne Beachtung der Verkehrsbedeutung annehmen, oft verkannt. Auftragsbestätigungs-Streitigkeiten gibt es, ihr Anteil am gesamten Prozessvolumen ist aber gering.