In der Regel stimmt die in der Auftragsbestätigung wiedergegebene Vereinbarung mit der mündlichen Absprache überein.
Gelegentlich kommt es vor, dass der Inhalt des Bestätigungsschreibens nicht mit der mündlichen Vereinbarung übereinstimmt.
Abweichungs-Varianten:
- Bestätigung eines nicht geschlossenen Vertrages.
- Bestätigung eines von der mündlichen Vereinbarung abweichenden Vertragsinhalts:
- Anderslautende Wiedergabe
- Weglassung von Vereinbartem
- Wiedergabe von Nichtvereinbartem
- zB Allgemeine Geschäftsbedingungen (» Kombination von Auftragsbestätigung und AGB)