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Auftragsbestätigung

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Konstitutive Wirkung?

Rechtsgebiet:
Auftragsbestätigung
Stichworte:
Auftragsbestätigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die match-entscheidende Frage für die Auftragsbestätigung ist jene, ob der AB-Text auch dann gilt, wenn feststeht, dass der Vertrag nicht oder nicht mit dem bestätigten Inhalt abgeschlossen wurde.

Nachfolgend sollen die massgebenden Grundlagen erörtert werden:

Grundsatz: Unrichtige Bestätigung ändert Rechtslage nicht

Im Normalfall gilt bei unrichtigem Bestätigungsinhalt:

Eine unrichtige AB vermag an der wirklichen Rechtslage nichts zu ändern!

Ausnahme: Rechtserzeugende Kraft bei Widerspruchslosigkeit

Der Inhalt des kfm. Bestätigungsschreibens entfaltet, wenn der AB-Adressat nicht innert angemessener Frist widerspricht, konstitutive Wirkung:

Es gilt der Vertrag gemäss bestätigtem Inhalt.

Voraussetzung:

Bestätigungsschreiben muss den kaufmännischen Rechtsverkehrbetreffen.

Ergebnis:

  • Stillschweigende Genehmigung des bestätigten Inhalts
  • Rechtserzeugende Kraft dieser Vermutungsfolge.

Rechtsgrundlage (umstritten):

In Lehre und Rechtsprechung wird die Massgeblichkeit des bestätigten, unwidersprochenen Inhalts abgeleitet aus:

  • OR 6
  • der analogen Anwendung von OR 6
  • der Annahme einer sog. „Vertrauenshaftung“.

Dogmenstreit:

Die Wiedergabe des Dogmenstreits zu den Rechtsfolgen des unrichtigen, unwidersprochenen kfm. Bestätigungsschreibens würde den Rahmen dieser web-Information sprengen. – Statt vieler vergleiche:

  • GAUCH / SCHLUEP, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, Band I, Zürich, Basel und Genf 2008, 3. Die Frage nach der konstitutiven Wirkung, Rz 1162 ff., S.260 ff.

Einzelfallbeurteilung

Der Dogmenstreit in Lehre und Rechtsprechung sowie die Individualität der jeweiligen Sachverhalte erfordern eine Einzelfallbeurteilung der Wirkungen des Bestätigungsschreibens: Nur so sind Recht und Billigkeit zu erreichen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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