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Vertrag / Vertragsrecht

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Einleitung zum Vertragsrecht

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Vertragsrecht regelt die Entstehung, die Erfüllung, die Nichterfüllung und den Untergang von Rechtsverhältnissen. Die wichtigsten Punkte des Vertragsrechts finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:

Begriffe

Vertragsrecht, Obligation, Rechtsgeschäft, Vertrag? Begriffe die nahe beieinander liegen, aber klar zu unterscheiden sind. Eine Begriffserklärung erfolgt hier:

Vertragsfreiheit

Das Obligationenrecht geht vom Grundprinzip der Vertragsfreiheit aus. Sie gibt einer Person die Freiheit, innerhalb der Schranken des Gesetzes zu entscheiden, mit wem und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschliessen will.

Schranken der Vertragsfreiheit

Bei der Festlegung des vertraglichen Inhalts haben die Parteien die Schranken der Rechtsordnung zu beachten. Die einzelnen Schranken werden unter folgenden Links erläutert:

Vertragsformen

Das Obligationenrecht geht von dem allgemeinen Grundsatz der Formfreiheit aus. Eine besondere Form ist nur notwendig, wenn das Gesetz sie vorschreibt. Folgende Arten von Formvorschriften sind gesetzlich vorgesehen:

Obligation

Was genau ist eine Obligation und wo liegt der Unterschied zum Rechtsgeschäft? Welche Personen sind an der Obligation beteiligt und welche Leistungen haben die beteiligten Personen zu erbringen? Und wie werden Obligationen letztendlich erfüllt? Antworten zu diesen Fragen finden Sie hier:

Willen

„Zum Abschluss eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich“ (OR 1). Es ist die Bildung des inneren Willens und eine Erklärung dieses inneren Willens notwendig.

Vertragsschluss

Zum Abschluss eines Vertrages sind zwei übereinstimmende, gegenseitige Willenserklärungen der Parteien erforderlich (vgl. OR 1). Der Antrag und die Annahme:

Vertragsauslegung

Muss der Inhalt eines Vertrages ermittelt werden, welcher dem Willen der vertragsschliessenden Parteien am nächsten kommt, wird der Vertrag nach bestimmten Regeln und mit bestimmten Mitteln ausgelegt. Die wichtigsten Punkte zur Vertragsauslegung werden hier erläutert:

Willensmängel

Welche Willensmängel es gibt und was die Geltendmachung eines Willensmangels für Folgen hat, wird unter den folgenden Links dargelegt:

Leistungsstörungen

Bei sämtlichen Verträgen kann es sowohl vor als auch nach Vertragsschluss zu Leistungsstörungen kommen. So kann es sein, dass die Gegenpartei vor Vertragsschluss das entgegengebrachte Vertrauen verletzt (Haftung aus Culpa in Contrahendo) oder nach Vertragsschluss die vertraglich abgemachte Leistung nicht erfüllt (Nichtleistung), die Leistung schlecht erfüllt (Schlechterfüllung) oder die Leistung zu spät erfüllt (Späterfüllung):

Beendigung

Verträge, Rechtsgeschäfte oder Obligationen enden irgendwann, durch Erfüllung oder aufgrund anderer Beendigungsgründe:

Gesetzliche Verträge

Folgende Vertragstypen haben im OR ihre eigene Normierung erhalten:

Innominatkontrakte

Neben den gesetzlich normierten Vertragstypen, haben sich gestützt auf die Vertragsfreiheit weitere Vertragsarten entwickelt, die im Gesetz keine Regelung finden. Sie werden unter dem Begriff „Innominatkontrakte“ zusammengefasst. Ein paar der wichtigsten Innominatkontrakte werden hier behandelt:

Vertragsklauseln

Unter dem Titel „Vertragsklauseln“ werden sowohl Standardklauseln als auch weitere Spezialklauseln behandelt. Während Standardklauseln – wie zB die Wahl des Gerichtsstandes oder des anwendbaren Rechts – zu jedem Vertrag gehören, finden die weiteren Spezialklauseln – wie zB Schadloshaltungsklauseln, Exklusivklauseln oder Konkurrenzverbote – individuell, je nach Sachverhalt, Eingang in Verträge.

Weitere wichtige Punkte

Unter dem Aspekt des Vertragsrechts werden ergänzend auch die folgenden Punkte beleuchtet:

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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