Im Gegensatz zur EU, wo alle Autos, die nach dem 01.07.2002 zugelassen wurden, zurückzunehmen sind, kennt die Schweiz eine solche Gratis-Rücknahmepflicht nicht.
Es bestehen nur die allgemeinen Abfallentsorgungsvorschriften wie u.a. das Verbot brennbare Schredder-Rückstände abzulagern.
» Weiterführende Informationen unter FONTI MIRJAM, So lässt sich Schrott versilbern, in: saldo 19/2005 vom 23.11.2005 | ktipp.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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