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Autorecht

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to do’s bei konkretem Neuwagen-Angebot

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Selbst beim Neuwagenkauf ist auf vieles zu achten und es gibt auch hier Fallstricke im Autokaufvertrag:

Kaufpreis

  • Entspricht der Verkaufspreis dem Katalogpreis bzw. im Internetkonfigurator?
    • Empfehlung: Seien Sie über den korrekten Grundpreis informiert, ebenso über den Preis der Wunschausstattung, der heute über den Internetkonfigurator selber ermittelt werden kann
    • AUTOBEWERTUNG
  • Rabatte
    • Klären Sie ab, welche Rabatte zur Zeit bestehen
    • Für die im Neuwagengeschäft anzutreffenden Rabattarten herrscht Inflation
      • Eintauschrabatt
      • Auto-Sonderaktion
      • Auto-Auslaufmodell
      • Frühjahrsrabatt
      • Ausstellungsrabatt
      • Verschrottungsrabatt für Altwagen
      • Währungsrabatt
      • Branchenrabatt
      • Flottenrabatt
      • u.ä.
    • Je mehr Kontakte Sie mit Neuwagenanbietern haben, desto informierter sind Sie und desto eher lernen Sie Möglichkeiten und Schmerzgrenzen der Neuwagenanbieter kennen
  • Skonto
    • Vereinbaren Sie ein Skonto (Preisnachlass bei Bezahlung des Autokaufpreises binnen bestimmter Frist)
    • Ist die Zahlung dann doch nicht innert der Skontofrist möglich, schadet Ihnen dies nicht (Sie können diesfalls einfach das Skonto nicht vom Kaufpreis abziehen)
  • Kein Autokauf ohne zu verhandeln

Neuwagen ab MFK / Ablieferungspauschale

  • Lassen Sie Ihren Neuwagen durch den Neuwagenverkäufer in Verkehr setzen
  • Hierfür verlangen die Markenhändler eine sog. Ablieferungspauschale, diealle Kosten für das Bereitstellen und die Einlösung des Fahrzeuges umfasst; sie beträgt in der Regel CHF 300
    • Empfehlung: Verhandeln Sie so, dass die Ablieferung im Autokaufpreis inbegriffen ist und, dass Ihnen die Ablieferungspauschale erlassen wird

Autokaufvertrag

  • Grundlagen
  • Fahrzeugbeschrieb
    • Die Übernahme der Daten aus dem Ausstellungsfahrzeug-Datenblatt bzw. aus dem Printout, des Internetkonfigurator-Ergebnisses, welches Sie zusammen mit dem Autoverkäufer erstellt haben
    • Die Wiedergabe der Fahrzeugdaten im Autokaufvertrag ist im Neuwagengeschäft in der Regel kein Problem, natürlich Irrtümer oder Auslassung vorbehalten
  • Schriftliche Niederlegung der geplanten Bedingungen und Abreden
    • Keine Einschränkungen bei den geplanten Vertragsklauseln gefallen lassen
      • Leistung
        • Ausstattung
        • Zubehör
        • Services
        • Reparaturen
      • Gegenleistung
        • Aufzählung aller Rabatte und Skonti
        • Erwähnung, dass die „Ablieferung“ im Kaufpreis inbegriffen ist
    • Jeder Markenhändler muss den vom Autoproduzenten oder Autohersteller vorgegebenen Standardvertrag verwenden
      • Wenn der Autokäufer einem eigenen Kaufvertragsentwurf „auffährt“, wird dies im Massengeschäft nicht zum Erfolg führen
      • Realistischer ist die Vertragsanpassung wo wirklich notwendig
        • Streichung inakzeptabler Klauseln
        • Aenderungen wie „Ablieferung in Kaufpreis inbegriffen“
        • Ergänzungen wie „Interieuränderungs-Wünsche können angebracht werden bis TT.MM.JJ“
      • Auch ein vom Autoverkäufer redigierter Autokaufvertrag hat einen Vorteil
        • Bei Auslegungsproblemen können Sie sich darauf berufen, dass der Vertrag vom Autoverkäufer redigiert wurde (in dubio contra stipulatorem)
        • Gewisse Redaktionsfehler gehen so zu seinen Lasten
        • Einzelfallbeurteilung erforderlich

Kaufpreiszahlung

  • erst nach Auto-Erhalt / Verpflichten Sie nicht zu einer Anzahlung, ausser Sie würden ein schlecht marktgängiges Auto bestellen (spezielles Exterieur, spezielles Interieur)

» Weiterführende Informationen unter Neuwagenkauf

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