Offertgegenstand
Preise vergleichen lohnt sich – Verlangen Sie von zwei Autowerkstätten einen unverbindlichen (sprich kostenfreien) Kostenvoranschlag für:
- Reparaturkosten
- Material
- Arbeit
- Zeitpunkt der Arbeitsausführung
- Zahlungsart / Zahlungsfrist
- Anzahlung? / Teilzahlung?
- Ueberweisung / Anzahl Tage der Zahlungsfrist?
- Cash / vor Herausgabe Auto
Barzahlung
Autowerkstätten, die den Kunden nicht kennen bzw. ihn aufgrund einer vorbestandenen Geschäftsbeziehung kennen, verlangen Barzahlung.
Offertbeträge
Verlangen Sie – sofern und soweit möglich – limitierte Quantitative:
- Zirkabetrag
- Zirkabeträge dürfen 10 % über- oder unterschritten werden
- Kostendach
- Werkstätte muss ihre Kosten (Material + Arbeit) nach effektivem Aufwand abrechnen
- Werkstätte muss bei einer Unterschreitung des Kostendaches den effektiven, niedrigen Kostenbetrag abrechnen
- Werkstätte darf bei einer Überschreitung des Kostendaches maximal den Betrag des Kostendaches in Rechnung stellen
- Pauschale
- Werkstätte kann und darf einfach den Pauschalbetrag in Rechnung stellen
Bei Geltendmachung der Versicherungsdeckung
- Versicherungsfälle
- zB Occasionsgarantie (Gewährleistungs-Absicherung o.ä.)
- zB Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Unfallverursachers
- zB Kaskoversicherung
- Beizug des Schadenexperten zur Schadenfall- und Kostenbeurteilung
- Schadenexperte prüft u.a. Angemessenheit der Kostenofferte der Werkstatt
- Schadenexperte prüft eine allf. Kostenverteilung Autobesitzer / Versicherer (falls von Ggp.)
- Einverlangen bzw. Abwarten der Kostendeckungszusage
- ev. Klärung von Regress und Selbstbehaltsfrage
- ev. Klärung der MWST-Kürzungsfrage
- Vgl. ferner Unfallreparatur
Aushebelung des Kostenvoranschlags durch Geltendmachung des Retentionsrechts
Immer wieder anzutreffen ist, dass Werkstätten teils trotz klarer Kostenofferten das Auto nicht mehr vor voller Bezahlung der Reparaturkosten, auch wenn diese teurer als voranschlagt ausfielen, herausgeben. Durch die Fahrzeugvorenthaltung werden die Besteller gefügig gemacht, etwas zu bezahlen, was sie nicht müssten, nur weil sie das Fahrzeug nicht entbehren können.
Weiterführende Informationen
Information zum Kostenvoranschlag
- Auto Reparatur – riesige Preisunterschiede | ktipp.ch
Retentionsrecht
- Retentionsrecht | retentionsrecht.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.