Definition
- Verkauf eines Autos von einer Privatperson an eine andere
- = C2C / C-to-C
Vorteile
- Preisgestaltung
- Mehr Preis- und Verhandlungs-Spielraum als Autohändler, weil der Privatverkäufer nicht an eine Unternehmensmarge denken muss
Nachteile
Insertionsaufwand
- zB in Autoportal, Autozeitschrift, Tageszeitung usw., siehe Box
Autopräsentations- und Probefahrten-Aufwand
- Jemand Unbekannter testet Auto
- Risiken in der Fahrzeugbehandlung
- Unfallrisiken
- Versicherungsrisiken
- Unbekannte Personen im persönlichen Umfeld, auch wenn der Kontakt an dritter Stelle stattfindet
- Kaufinteressent bringt mehrere Begleitpersonen mit / Zeugenrisiken bei späterer Streitentwicklung
- uam
Verkaufsrisiken
- Autoverkäufer hat die Verantwortung des Leistungsaustauschs
- Teilzahlungsversuche des Verkäufers / Leistungsaustauschrisiken
- Käufer will Auto um Restbetrag zu holen / Restbetrag wird nicht bezahlt
- Trickkäufer?
- etc.
Vertragsrisiken
- Unbekannte Vertragspartei / Identitätsermittlung
- Legitimationskontrolle
- Abklärung Vertragsfähigkeit (Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit, Handlungsfähigkeit bzw. keine Bevormundung usw.)
- Autohandels-know-how-Defizite?
After Sale-Risiken
- Mängelreklamationen
- uam
Verkauf ehemaliger Leasingautos
Bevor Sie Ihr Leasingfahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages und Fahrzeugübernahme (Vollamortisations-Leasing oder nach Restzahlung beim Teilamortisationsleasing) weiterverkaufen oder an Zahlung geben können (Eintausch), müssen Sie veranlassen, dass die Leasinggesellschaft beim Strassenverkehrsamt den „178er-Code“ („Halterwechsel verboten“) löschen lässt; in der Folge erhalten Sie einen neuen Fahrzeugausweis ohne 178er-Code. Erst danach können Sie Ihr Fahrzeug ohne Probleme verkaufen.
Alternative
Weiterführende Informationen
Autoinserate
- Tageszeitungen
- Autozeitungen
- Automobil Revue
- Automobilrevue | automobilrevue.ch
- Auto-Illustrierte
- Auto Illustrierte | auto-illustrierte.ch
- Automobil Revue
Occasionsportale
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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