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Autorecht

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Exkurs: Haftung unter Haltern

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Haftungsbeurteilung unter Haltern sind zu beachten:

Personenschaden

  • Das Verschulden ist immer Ausgangspunkt für die Haftungsbeurteilung
  • Die Betriebsgefahr kann berücksichtigt werden
    • LKW und PW setzen unterschiedliche Betriebsgefahren
      • Unterschiedliche Auswirkungen
        • Kraft
        • Dynamik
        • Masse
        • Geschwindigkeiten der Fahrzeuge (vgl. BGE 99 II 97)
    • Berücksichtigungsfälle von Betriebsgefahren-Anteilen
      • Berücksichtigung Betriebsgefahr, wenn sie sich beim Halter besonders stark auswirkt
      • Berücksichtigung Betriebsgefahr, wenn den einen Halter ein geringfügiges Verschulden trifft und der andere Halter schuldlos ist
      • Berücksichtigung Betriebsgefahr, wenn dem allein schuldigen Halter nur ein geringfügiges Verschulden zur Last gelegt werden kann (BGE 123 III 278)
    • Bei der Anwendung unterschiedlicher Betriebsgefahren-Anteile ist aber Zurückhaltung geboten
  • Besondere Umstände
    • Fehlerhafte Fahrzeug-Beschaffenheit
    • Gesundheitsproblem am Steuer (Verlust der Urteilsfähigkeit in Herzinfarkts am Steuer)
      • Vgl. BGE 105 II 209
      • Vgl. BGE 123 III 278
    • Ausweichmanöver mit Kollisionsfolge
      • Kind springt unerwartet auf die Fahrbahn
      • Betriebsgefahrenanteil zL Kollisions-Halter und zL Halter des entgegenkommenden Fahrzeugs: 50 : 50

Sachschaden

  • Grundsätze
    • Verschuldenshaftung / keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr
    • Ergänzende Kausalhaftung
      • Bei Verlust der Urteilsfähigkeit am Steuer
      • Bei fehlerhafter Fahrzeug-Beschaffenheit
      • Je nach Verhalten der Personen, für die Halter verantwortlich ist
  • Anwendbarkeit SVG 61 Abs. 2, auch wenn der Halter nach SVG 58 Abs. 2 haftet

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