Ein Halterwechsel zeitigt folgende Wirkungen:
(bedingter) Übergang
- Übergang von Rechten und Pflichten aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung auf den neuen Halter (VVG 54), wenn der neue Halter den Versicherungsvertrag nicht binnen 14 Tagen nach dem Wechsel kündigt
Erlöschen der Versicherung
- Erlösen der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, wenn der neue Halter bei einem andern Versicherer einen Versicherungsnachweis bestellt und mit dem das Auto beim Strassenverkehrsamt einlöst
Prämienrückerstattung pro rata temporis
- Die Versicherungsprämie wird dem alten Halter anteilsmässig zurückerstattet
Weiterführende Informationen
MFK-Folge je nach Zeitpunkt des Halterwechsels
- Achtung
- MFK, wenn letzter Prüftermin mehr als 1 Jahr zurück oder das Auto mehr als 10 Jahre alt ist
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