Ein Halterwechsel zeitigt folgende Wirkungen:
(bedingter) Übergang
- Übergang von Rechten und Pflichten aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung auf den neuen Halter (VVG 54), wenn der neue Halter den Versicherungsvertrag nicht binnen 14 Tagen nach dem Wechsel kündigt
Erlöschen der Versicherung
- Erlösen der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, wenn der neue Halter bei einem andern Versicherer einen Versicherungsnachweis bestellt und mit dem das Auto beim Strassenverkehrsamt einlöst
Prämienrückerstattung pro rata temporis
- Die Versicherungsprämie wird dem alten Halter anteilsmässig zurückerstattet
Weiterführende Informationen
MFK-Folge je nach Zeitpunkt des Halterwechsels
- Achtung
- MFK, wenn letzter Prüftermin mehr als 1 Jahr zurück oder das Auto mehr als 10 Jahre alt ist
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Fahren im angetrunkenen Zustand ...Einleitung: Fahren im angetrunkenen ZustandAutoren:Rotlichtkontrolle / Rotlichtüber...Einleitung zur Rotlichtkontrolle / Rotlich...Autoren:BussenkatalogEinleitung: Verkehrsbusse / Busse / Bussen...Autoren:AutorechtEinleitung zum AutorechtAutoren:Geschwindigkeitskontrolle / Rada...Einleitung zur Geschwindigkeitskontrolle /...Autoren:VerkehrsrechtEinleitung: Verkehrsrecht Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht