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Autorecht

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Exkurs: Massenunfälle

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

=         Regulierung von Massenkarambolagen mit dem Ziel einer raschen Schadenerledigung und zur Vermeidung langwieriger Abklärungen und Auseinandersetzungen, sowohl von Personen- als auch Sachschäden

Grundlagen

Abschluss auf unbestimmte Dauer

  • Abkommens-Abschluss auf unbestimmte Dauer
  • Anschlussrecht jedes in der Schweiz tätigen Versicherers

Inkraftsetzung

  • In Kraft seit 01.01.2008

Anwendung

  • Anwendung durch schweizerische Versicherer, die in eine Massenkarambolage involviert sind

Exkurs: Wettbewerbsrecht

  • Wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit, so der SVV Schweizerische Versicherungsverband, weil das Abkommen der Effizienzsteigerung und nicht der Absprache dient
  • Gleichwohl ist Wachsamkeit gefragt, weil verschiedene Versicherer für mehrere Versicherte Einigungen treffen und es durchaus möglich ist, dass zulasten bzw. zum Nachteil Einzelner Entschädigungsregelungen getroffen werden könnten, um eine Gesamtlösung auch für die Versicherer zu erzielen
  • Also: Aufmerksame Individualbeurteilung

Informationsstelle / Link

Weiterführende Informationen unter Verkehrsopferhilfe

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