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Autorecht

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Checkliste „Occasions-Kauf“

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Bedürfnisse
    • Analyse der Nutzungsbedürfnisse
    • Festlegung der „Autoklasse“
    • Auswahl der einem sympathischen Automarken
  • Budget
    • Abklärung Tragbarkeit von Kauf, Betrieb und Unterhalt des Neuwagens
  • Prüfung des Anbieters
    • Internet-Recherche zur Person des Anbieters
      • ev. – falls Auskunftsbereitschaft besteht – Informationen zu Fahrzeugherkunft verlangen (Voreigentümer-Bekanntgabe) oder sich nach Referenzen erkundigen
    • Bewertung im Internet prüfen
      • Positive / negative Meldungen
      • Gesunde Skepsis notwendig
    • Weiterführende Informationen
  • Besichtigung / Probefahrt
    • Besichtigung / Zustandskontrolle
    • Dokumente vorlegen lassen
      • Fahrzeugausweis
      • Serviceheft
      • Bericht der letzten Mfz-Kontrolle
    • Mind. 30 Minuten bis 1 Stunde Modelle verschiedener Fahrzeughersteller vergleichen
    • Auto bei TCS oder einem Autoprüfunternehmen zum Check bringen
      • Wenn der Autoverkäufer nicht einverstanden ist, nicht oder nur unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Checks kaufen
      • Vgl. Aufschiebend bedingter Kauf
    • Vgl. Checkliste Occasionsbesichtigung / Probefahrt
  • Erkundigung nach der Verfügungsberechtigung
    • Fahrzeugausweis zeigen lassen
    • Anlass zu Misstrauen
      • Niedriger Preis
      • Geringe Laufleistung
      • Mehrere Halterwechsel
    • Abklärungsobliegenheit bei konkreten Verdachtsgründen
      • Nähere Umstände abklären
    • No Go beim Fahrzeugausweis-Eintrag „Halterwechsel verboten“ (eCode 178)
    • Abstandnahme von einem Autokauf in solchen Fällen
    • Vgl. Auto-Verfügungsberechtigung
  • Mehrere Autos anschauen und mehrere Kaufangebote verlangen
    • Mindestens 3 Autos besichtigen und Kaufangebote verlangen
    • Selten wird sich eine Vergleichbarkeit ergeben; meistens divergieren
      • Motorisierung
      • Laufleistung
      • Aussen- und Innenfarbe
      • Fahrzeugalter
  • Kaufentscheid überdenken
    • Nicht sofort kaufen
    • Denken Sie nochmals über die Vor- und Nachteile der probe gefahrenen Fahrzeuge nach und vergleichen Sie die verschiedenen Kaufangebote
    • Erstellen Sie, falls sich der Entscheid nicht klar oder intuitiv treffen lässt eine Vor- und Nachteile-Matrix bzw. eine Gegenüberstellung der Angebote
  • Zweite Verhandlungsrunde
    • Der Autohändler gibt, wenn er merkt, dass Sie interessiert sind, aber sich noch nicht entschieden haben, vielleicht preislich nach
    • Versuchen Sie es auch mit Zusatzleistungen, Fringe Benefits oder Sportfelgen sowie Winterräder auszuhandeln
  • Inzahlungsgabe Altwagen
    • Auch im Occasionsauto-Handel ist ein Eintausch möglich; der Eintausch ist dann eine Preisfrage; wenn der Autohändler Ihr Auto günstig übernehmen kann, verkauft er es gerne mit Gewinn weiter
  • Autokaufvertrag
    • Abklärung der Refinanzierung (Barkauf oder Leasing, siehe nachfolgend?)
    • Schriftlichen Entwurf des Autokaufvertrages verlangen
      • Prüfung des zur Verfügung gestellten Autokaufvertrags
        • Genaue Umschreibung von Marke, Modell, Typ, Zubehör und Spezielles
        • Gewährleistungsklausel prüfen (Einschränkungen (zB wie gesehen und gefahren), Freizeichnung (Wegbedingung der Gewährleistung) o.a.) > Verhandlungssache
          • „Ab Platz“, „wie gesehen und gefahren“ + „tel quel“
            • Keine Verkäuferhaftung für Mängel, die bei der Besichtigung und Probefahrt erkannt werden konnten
          • „Ab MFK“
            • Verkäuferhaftung nur für Betriebssicherheit
        • Zusicherungen schriftlich erwähnen
          • zB Kilometerstand (sehr empfehlenswert)
          • zB Reparaturen vor Fahrzeugübergabe
          • zB Lieferung der elektronischer (Original-)Schlüssel
        • Schriftformklausel (Vereinbarung, wonach Ergänzungen, Änderungen oder die Aufhebung des Vertrages der Schriftform bedürfen)
      • Änderungs-, Ergänzungs- oder Streichungswünsche anbringen
      • Bereinigung Autokaufvertrag
    • Unterzeichnung Autokaufvertrag
  • Refinanzierung des Kaufpreises sicherstellen
    • Barkauf oder – im Occasionskauf seltener – Leasing vorbereiten
    • Anrechnung des Kaufpreises eines allfälligen Eintauschfahrzeugs
  • Fahrzeugeintausch (Altwagen-Inzahlungsgabe)
    • Übergabevorbereitung
    • Organisieren des Versicherungsnachweises für das Neufahrzeug
  • Fahrzeugablieferung
    • Kaufpreiszahlung organisieren
      • Eigenzahlung oder
      • Leasinggeber
    • Entgegennahme Fahrzeug / Leistungsaustausch elektronischer (Original-)Schlüssel gegen Geld / Quittungen
  • Untersuchung (rasche Mängelprüfung nach Fahrzeugübernahme)
    • Kontrolle des Fahrzeugs auf technische, innerliche und äusserliche Mängel
    • Untersuchungspflicht
    • Vgl. Untersuchungspflicht
  • Mängelrüge
    • ggf. sofortige Erhebung der Mängelrüge mit genauer Mängelbeschreibung / Nachweisbarkeit (daher: Einschreibebrief
    • Vgl. Rügepflicht

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