- Bedürfnisse
- Analyse der Nutzungsbedürfnisse
- Festlegung der „Autoklasse“
- Auswahl der einem sympathischen Automarken
- Budget
- Abklärung Tragbarkeit von Kauf, Betrieb und Unterhalt des Neuwagens
- Prüfung des Anbieters
- Internet-Recherche zur Person des Anbieters
- ev. – falls Auskunftsbereitschaft besteht – Informationen zu Fahrzeugherkunft verlangen (Voreigentümer-Bekanntgabe) oder sich nach Referenzen erkundigen
- Bewertung im Internet prüfen
- Positive / negative Meldungen
- Gesunde Skepsis notwendig
- Weiterführende Informationen
- Internet-Recherche zur Person des Anbieters
- Besichtigung / Probefahrt
- Besichtigung / Zustandskontrolle
- Dokumente vorlegen lassen
- Fahrzeugausweis
- Serviceheft
- Bericht der letzten Mfz-Kontrolle
- Mind. 30 Minuten bis 1 Stunde Modelle verschiedener Fahrzeughersteller vergleichen
- Auto bei TCS oder einem Autoprüfunternehmen zum Check bringen
- Wenn der Autoverkäufer nicht einverstanden ist, nicht oder nur unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Checks kaufen
- Vgl. Aufschiebend bedingter Kauf
- Vgl. Checkliste Occasionsbesichtigung / Probefahrt
- Erkundigung nach der Verfügungsberechtigung
- Fahrzeugausweis zeigen lassen
- Anlass zu Misstrauen
- Niedriger Preis
- Geringe Laufleistung
- Mehrere Halterwechsel
- Abklärungsobliegenheit bei konkreten Verdachtsgründen
- Nähere Umstände abklären
- No Go beim Fahrzeugausweis-Eintrag „Halterwechsel verboten“ (eCode 178)
- Abstandnahme von einem Autokauf in solchen Fällen
- Vgl. Auto-Verfügungsberechtigung
- Mehrere Autos anschauen und mehrere Kaufangebote verlangen
- Mindestens 3 Autos besichtigen und Kaufangebote verlangen
- Selten wird sich eine Vergleichbarkeit ergeben; meistens divergieren
- Motorisierung
- Laufleistung
- Aussen- und Innenfarbe
- Fahrzeugalter
- Kaufentscheid überdenken
- Nicht sofort kaufen
- Denken Sie nochmals über die Vor- und Nachteile der probe gefahrenen Fahrzeuge nach und vergleichen Sie die verschiedenen Kaufangebote
- Erstellen Sie, falls sich der Entscheid nicht klar oder intuitiv treffen lässt eine Vor- und Nachteile-Matrix bzw. eine Gegenüberstellung der Angebote
- Zweite Verhandlungsrunde
- Der Autohändler gibt, wenn er merkt, dass Sie interessiert sind, aber sich noch nicht entschieden haben, vielleicht preislich nach
- Versuchen Sie es auch mit Zusatzleistungen, Fringe Benefits oder Sportfelgen sowie Winterräder auszuhandeln
- Inzahlungsgabe Altwagen
- Auch im Occasionsauto-Handel ist ein Eintausch möglich; der Eintausch ist dann eine Preisfrage; wenn der Autohändler Ihr Auto günstig übernehmen kann, verkauft er es gerne mit Gewinn weiter
- Autokaufvertrag
- Abklärung der Refinanzierung (Barkauf oder Leasing, siehe nachfolgend?)
- Schriftlichen Entwurf des Autokaufvertrages verlangen
- Prüfung des zur Verfügung gestellten Autokaufvertrags
- Genaue Umschreibung von Marke, Modell, Typ, Zubehör und Spezielles
- Gewährleistungsklausel prüfen (Einschränkungen (zB wie gesehen und gefahren), Freizeichnung (Wegbedingung der Gewährleistung) o.a.) > Verhandlungssache
- „Ab Platz“, „wie gesehen und gefahren“ + „tel quel“
- Keine Verkäuferhaftung für Mängel, die bei der Besichtigung und Probefahrt erkannt werden konnten
- „Ab MFK“
- Verkäuferhaftung nur für Betriebssicherheit
- „Ab Platz“, „wie gesehen und gefahren“ + „tel quel“
- Zusicherungen schriftlich erwähnen
- zB Kilometerstand (sehr empfehlenswert)
- zB Reparaturen vor Fahrzeugübergabe
- zB Lieferung der elektronischer (Original-)Schlüssel
- Schriftformklausel (Vereinbarung, wonach Ergänzungen, Änderungen oder die Aufhebung des Vertrages der Schriftform bedürfen)
- Weiterführende Informationen
- Änderungs-, Ergänzungs- oder Streichungswünsche anbringen
- Bereinigung Autokaufvertrag
- Prüfung des zur Verfügung gestellten Autokaufvertrags
- Unterzeichnung Autokaufvertrag
- Refinanzierung des Kaufpreises sicherstellen
- Barkauf oder – im Occasionskauf seltener – Leasing vorbereiten
- Anrechnung des Kaufpreises eines allfälligen Eintauschfahrzeugs
- Fahrzeugeintausch (Altwagen-Inzahlungsgabe)
- Übergabevorbereitung
- Organisieren des Versicherungsnachweises für das Neufahrzeug
- Fahrzeugablieferung
- Kaufpreiszahlung organisieren
- Eigenzahlung oder
- Leasinggeber
- Entgegennahme Fahrzeug / Leistungsaustausch elektronischer (Original-)Schlüssel gegen Geld / Quittungen
- Kaufpreiszahlung organisieren
- Untersuchung (rasche Mängelprüfung nach Fahrzeugübernahme)
- Kontrolle des Fahrzeugs auf technische, innerliche und äusserliche Mängel
- Untersuchungspflicht
- Vgl. Untersuchungspflicht
- Mängelrüge
- ggf. sofortige Erhebung der Mängelrüge mit genauer Mängelbeschreibung / Nachweisbarkeit (daher: Einschreibebrief
- Vgl. Rügepflicht
LAWINFO
Autorecht
Checkliste „Occasions-Kauf“
Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG