Das Fahrzeugalter ist nebst der Laufleistung einer der wichtigsten Bewertungs- und Entscheidungsfaktoren im Occasionsauto-Handel. Entsprechend bildet das Fahrzeugalter Gegenstand von Verkaufsannoncen, Verkaufsgespräch und des Autokaufvertrages:
Kriterium für die Altersbestimmung
- Baujahr
- Synonyme
- Jahrgang
- Herstellungsjahr
- Inverkehrsetzung (zeitliche Verzögerung, wegen Import, Ausstellungsverwendung uam)
- Interne Typenbezeichnung der Marke (auch: Baureihe)
- zB VW Golf VI
- zB Porsche 911 (991)
- zB Porsche Panamera (MY14)
- zB Mercedes-Benz E-Klasse (W212 = 4 Generation)
Baureihe als mittelbarer Altersbestimmungsfaktor
- Die Baureihe bildet für Fachleute und Autointeressierte eine Typen- bzw. Chassis- und Technik-bezogene Fahrzeugbestimmung, die mittelbar auch etwas über das Fahrzeugalter aussagt (Herstellungsphase)
Abweichende Altersangabe = Sachmangel
- Weicht die Soll-Altersangabe vom Ist-Alter ab, liegt ein Sachmangel vor
Abweichung
- Wird das Alter nur in Jahren (und nicht in Monaten, zB 2014.05) angegeben, ist die Mindestabweichung ein Jahr
- Ausgehend von einer durchschnittlichen Autonutzungsdauer von 10 Jahre, beträgt die Abweichung kalkulatorisch pro Jahr 10 %, wobei die Wertreduktion am Anfang stärker ausfällt (sog. Anfangsabschreiber)
Minderwert
- Eine Alters-Falschangabe führt je nach Abweichung (und Fahrzeugalter) zu einem beachtlichen Minderwert des Fahrzeugs
- Der auszugleichende Minderwert ist im konkreten Einzelfall zu bestimmen
Weiterführende Informationen
Literatur
- MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 56 f.
Judikatur
- ZBJV 64 (1928) 182 f.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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