Nach verbreiteter Meinung wirkt sich eine höhere Anzahl Vorbesitzer negativ auf den Fahrzeugwert aus. Entsprechend ergänzen daher Autoverkäufer ihre Anpreisungen mit dem Hinweis „aus erster Hand“ oder „Ersthandfahrzeug“
Definition
- Ersthandfahrzeug = Auto, welches nur durch eine Person, eventuell noch durch seine Familienangehörigen benutzt wurde
Höhere Zahl der Vorbesitzer = Sachmangel
- Da die höhere Anzahl Vorbesitzer den Wert und meistens auch die Gebrauchstauglichkeit beeinflusst, liegt grundsätzlich ein Mangel im Sinne von OR 197 vor
- Die Nichtnutzung durch einen der Vorhalter gilt als unwesentlich
- Ein sich im Fahrzeugausweis nicht niederschlagender Halterwechsel ändert nichts am Vorliegen eines Sachmangels
- Die Aspekte der Dauer eines Zwischenbesitzes und des tatsächlichen Fahrzeuggebrauchs sind ggf. bei der Frage der Erheblichkeit der mehreren Vorbesitzer zu berücksichtigen
Erheblichkeit der mehreren Vorbesitzer
- Je mehr Vorbesitzer bestanden, desto grösser wird die Abweichung von der „Ersthandfahrzeug“-Bezeichnung
- Eine sichere und inakzeptable Abweichung von einer Ersthandzusage besteht bei Fahrzeugen, die die Vorfunktion eines Mietwagens hatten
Minderwert
- Grundsätzlich hat das angebliche Ersthandfahrzeug mit zwei oder mehreren Voreigentümern einen geringeren Marktwert
- Es bestehen keine Schemen oder Tabellen für die Ermittlung der Wertdifferenz
- Massgebend sind die Preisbedingungen des Marktes im Besitzesübertragungs-Zeitpunkt für den betreffenden Autotypen
Weiterführende Informationen
Anzahl Besitzer während der Lebensdauer des Autos
- Gemäss AutomobilRevue 28/84, S. 26, geht in der Schweiz ein Auto während seiner Lebensdauer durchschnittlich durch 3,3 Besitzerhände
Literatur
- MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 62 f.
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