Nach verbreiteter Meinung wirkt sich eine höhere Anzahl Vorbesitzer negativ auf den Fahrzeugwert aus. Entsprechend ergänzen daher Autoverkäufer ihre Anpreisungen mit dem Hinweis „aus erster Hand“ oder „Ersthandfahrzeug“
Definition
- Ersthandfahrzeug = Auto, welches nur durch eine Person, eventuell noch durch seine Familienangehörigen benutzt wurde
Höhere Zahl der Vorbesitzer = Sachmangel
- Da die höhere Anzahl Vorbesitzer den Wert und meistens auch die Gebrauchstauglichkeit beeinflusst, liegt grundsätzlich ein Mangel im Sinne von OR 197 vor
- Die Nichtnutzung durch einen der Vorhalter gilt als unwesentlich
- Ein sich im Fahrzeugausweis nicht niederschlagender Halterwechsel ändert nichts am Vorliegen eines Sachmangels
- Die Aspekte der Dauer eines Zwischenbesitzes und des tatsächlichen Fahrzeuggebrauchs sind ggf. bei der Frage der Erheblichkeit der mehreren Vorbesitzer zu berücksichtigen
Erheblichkeit der mehreren Vorbesitzer
- Je mehr Vorbesitzer bestanden, desto grösser wird die Abweichung von der „Ersthandfahrzeug“-Bezeichnung
- Eine sichere und inakzeptable Abweichung von einer Ersthandzusage besteht bei Fahrzeugen, die die Vorfunktion eines Mietwagens hatten
Minderwert
- Grundsätzlich hat das angebliche Ersthandfahrzeug mit zwei oder mehreren Voreigentümern einen geringeren Marktwert
- Es bestehen keine Schemen oder Tabellen für die Ermittlung der Wertdifferenz
- Massgebend sind die Preisbedingungen des Marktes im Besitzesübertragungs-Zeitpunkt für den betreffenden Autotypen
Weiterführende Informationen
Anzahl Besitzer während der Lebensdauer des Autos
- Gemäss AutomobilRevue 28/84, S. 26, geht in der Schweiz ein Auto während seiner Lebensdauer durchschnittlich durch 3,3 Besitzerhände
Literatur
- MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 62 f.
Link
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.