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Autorecht

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Mehr Vorbesitzer als erwähnt

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach verbreiteter Meinung wirkt sich eine höhere Anzahl Vorbesitzer negativ auf den Fahrzeugwert aus. Entsprechend ergänzen daher Autoverkäufer ihre Anpreisungen mit dem Hinweis „aus erster Hand“ oder „Ersthandfahrzeug“

Definition

  • Ersthandfahrzeug   =         Auto, welches nur durch eine Person, eventuell noch durch seine Familienangehörigen benutzt wurde

Höhere Zahl der Vorbesitzer   =   Sachmangel

  • Da die höhere Anzahl Vorbesitzer den Wert und meistens auch die Gebrauchstauglichkeit beeinflusst, liegt grundsätzlich ein Mangel im Sinne von OR 197 vor
    • Die Nichtnutzung durch einen der Vorhalter gilt als unwesentlich
    • Ein sich im Fahrzeugausweis nicht niederschlagender Halterwechsel ändert nichts am Vorliegen eines Sachmangels
  • Die Aspekte der Dauer eines Zwischenbesitzes und des tatsächlichen Fahrzeuggebrauchs sind ggf. bei der Frage der Erheblichkeit der mehreren Vorbesitzer zu berücksichtigen

Erheblichkeit der mehreren Vorbesitzer

  • Je mehr Vorbesitzer bestanden, desto grösser wird die Abweichung von der „Ersthandfahrzeug“-Bezeichnung
  • Eine sichere und inakzeptable Abweichung von einer Ersthandzusage besteht bei Fahrzeugen, die die Vorfunktion eines Mietwagens hatten

Minderwert

  • Grundsätzlich hat das angebliche Ersthandfahrzeug mit zwei oder mehreren Voreigentümern einen geringeren Marktwert
  • Es bestehen keine Schemen oder Tabellen für die Ermittlung der Wertdifferenz
  • Massgebend sind die Preisbedingungen des Marktes im Besitzesübertragungs-Zeitpunkt für den betreffenden Autotypen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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