Autohersteller verwenden heute für Modell- bzw. Typenbezeichnungen
- Buchstabenfolgen
- Zahlenreihen
- Kombination von Buchstaben- und Zahlenfolgen
- u.ä.
Diese Modellbezeichnungen geben die Fahrzeug-Ausgestaltung – Autoklassen-übergreifend – wieder wie:
- Modell
- Modell-Untertypen (Fliessheck, Stufenheck, Sportback uam)
- Hubraumgrösse
- Aufbau (Carrosserieart) (Limousine, Kombi (T-Modell), Cabrio uam)
Konnten bis vor 5 bis 10 Jahren auf diese Individualisierungsmerkmale tel quel abgestellt. Durch das Downsizing der Motorenhubräume im Hinblick auf niedrigere Verkehrsabgaben-Einstufungen (KW-/PS-Surrogatsannahmen; Beispiel: BMW 550d x-drive Limousine > Hubraum nicht, wie man vermuten dürfte 5,5 Liter, sondern nur 2‘993 ccm) und der Möglichkeit, Modellbezeichnungen am Fahrzeugheck aus Diskretionsgründen zu entfernen, lässt sich nicht mehr ohne nähere Abklärung ermitteln, um welchen Fahrzeugtyp mit welchem Hubraum es sich handelt. – Die Falschangebots- bzw. Irrtumsgefahr steigt somit wieder, zumal die Autohersteller durch die kosteneffiziente Mehrfachverwendung von „Fahrzeugplattformen“ (sog. aus dem „Konzernregal“) eine Inflation von Carrosserie-Varianten begünstigt.
Drei Anwendungsbeispiele, bei denen zwischen Basis- und Top-Modell gut und gerne tausende bis hunderttausend Franken liegen können:
Porsche Panamera
- Panamera (Benziner)
- Panamera Diesel
- Panamera 4
- Panamera S
- Panamera S-Hybrid
- Panamera 4S
- Panamera 4S Executive
- Panamera GTS
- Panamera Turbo
- Panamera Turbo Executive
- Panamera Turbo S
- Panamera Turbo S Executive
Bentley Continental
- GTC V8
- GTC V8 S
- Continental GTC
- Continental GTC Speed
- Continental Supersports
- Continental Supersports ISR
Mercedes-Benz
- A / GLA
- A AMG
- GLA AMG
- ML / MLC
- ML AMG
- MLC AMG
Wer sich nicht genau mit den gegenwärtigen und früheren Modellen auseinandersetzt, verliert bald einmal den Überblick. Es entsteht dadurch die Gefahr, dass gewiefte Autoverkäufer diese Situation ausnutzen. Es gilt – wie immer – der Grundsatz: „Kein Spieler schläft!“
In rechtlicher Hinsicht gibt die Modellbezeichnungsproblematik Anlass zu folgenden Bemerkungen:
Modellbezeichnungen als Individualisierungsmerkmale
- = Typenbezeichnungen
Fehlen von Individualisierungsmerkmalen
- Annahme einer Haftung aufgrund einer sog. stillschweigenden Abrede
- Käufer darf damit rechnen, dass die Umschreibung des angepriesenen Fahrzeugtyps auch geliefert wird
- Der Autokäufer muss dafür sorgen, dass die vollständige Typenbezeichnung Eingang in den schriftlichen Kaufvertrag findet
- Der Autokäufer hat bei der Ablieferung zu kontrollieren, ob das gelieferte auch dem versprochenen Fahrzeug entspricht; ist er hiezu nicht selber in der Lage, hat er von sich aus Hilfe beizuziehen
- Abrede des Verkaufs eines „Porsche Panamera 4S“ und Lieferung eines „Porsche Panamera“
- Annahme einer Mangelhaftigkeit bzw. nicht richtigen Erfüllung
Lieferung eines Aliud
- Wird ein Fahrzeug mit einem nachträglich montierten markenfremden Motor geliefert, ohne dass der Verkäufer dies beim Verkauf offengelegte, kann mit Fug auf ein Aliud (Leistung eines falschen Gegenstandes) geschlossen werden
- Prüfung der Anfechtung infolge absichtlicher Täuschung nach OR 28 Abs. 1
Art. 28 OR
1 Ist ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.
2 Die von einem Dritten verübte absichtliche Täuschung hindert die Verbindlichkeit für den Getäuschten nur, wenn der andere zur Zeit des Vertragsabschlusses die Täuschung gekannt hat oder hätte kennen sollen.
Weiterführende Informationen
Literatur
- MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 63
Judikatur
- NJW 1983, 213 (BMW 520 mit 1,6- statt 2,0-Liter-Motor)