Rostbefall beim Occasionsauto ist eine Folge der Fahrzeugalterung, ev. der Verwendung von schlechtem Stahl bzw. unsorgfältiger Verarbeitung durch den Hersteller, aber auch die einer möglicherweise nicht fachmännischen Reparatur eines Unfallschadens:
Grundsatz
- Der Käufer trägt das Rostrisiko
Ausnahmen
Durchrostungs-Garantie (auch: Antirost-Zusicherung)
- Ausgangslage und Folgen
- Normalerweise ist eine solche Garantie nur bei Neuwagen anzutreffen
- Lässt sich der Autoverkäufer zu einer solch heiklen Zusage im Rahmen einer „Parteiabrede“ verleiten, hat er bei einem Korrosionsnachweis durch den Autokäufer einzustehen
- Voraussetzung
- Parteiabrede
- Ausdrückliche Erklärungen
- „Rostschutzgarantie“, „kein Rost“, „keine Korrosion“
- Mittelbare Erklärungen
- „Frisch ab MFK“,“ nur im Sommer gefahren“
Ungewöhnlich starker Rostbefall
- > Sachmangel, wenn für das konkrete Automodell der Rostbefall ungewöhnlich und vergleichsweise stark vorhanden ist
- Zu prüfen an einem Vergleichsfahrzeug desselben Modells gleichen Alters und gleicher Laufleistung
- Einholung der Meinung eines Fahrzeugsachverständigen im konkreten Einzelfall
Weiterführende Informationen
Literatur
- MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 55 f.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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