Rostbefall beim Occasionsauto ist eine Folge der Fahrzeugalterung, ev. der Verwendung von schlechtem Stahl bzw. unsorgfältiger Verarbeitung durch den Hersteller, aber auch die einer möglicherweise nicht fachmännischen Reparatur eines Unfallschadens:
Grundsatz
- Der Käufer trägt das Rostrisiko
Ausnahmen
Durchrostungs-Garantie (auch: Antirost-Zusicherung)
- Ausgangslage und Folgen
- Normalerweise ist eine solche Garantie nur bei Neuwagen anzutreffen
- Lässt sich der Autoverkäufer zu einer solch heiklen Zusage im Rahmen einer „Parteiabrede“ verleiten, hat er bei einem Korrosionsnachweis durch den Autokäufer einzustehen
- Voraussetzung
- Parteiabrede
- Ausdrückliche Erklärungen
- „Rostschutzgarantie“, „kein Rost“, „keine Korrosion“
- Mittelbare Erklärungen
- „Frisch ab MFK“,“ nur im Sommer gefahren“
Ungewöhnlich starker Rostbefall
- > Sachmangel, wenn für das konkrete Automodell der Rostbefall ungewöhnlich und vergleichsweise stark vorhanden ist
- Zu prüfen an einem Vergleichsfahrzeug desselben Modells gleichen Alters und gleicher Laufleistung
- Einholung der Meinung eines Fahrzeugsachverständigen im konkreten Einzelfall
Weiterführende Informationen
Literatur
- MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 55 f.
Link
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerkehrsrechtEinleitung: Verkehrsrecht SchweizAutoren:Fahren im angetrunkenen Zustand ...Einleitung: Fahren im angetrunkenen ZustandAutoren:BussenkatalogEinleitung: Verkehrsbusse / Busse / Bussen...Autoren:AutorechtEinleitung zum AutorechtAutoren:FührerausweisentzugEinleitung zum FührerausweisentzugAutoren:Geschwindigkeitskontrolle / Rada...Einleitung zur Geschwindigkeitskontrolle /...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht