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Autorecht

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Verkäufer-Pflichten

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wesentliche Verkäuferpflichten sind:

Eigentumsverschaffungspflicht

Gesetzliche Grundlage

  • OR 184 Abs. 1
  • ZGB 922
  • OR 74

Fahrzeugübergabe

  • Uebergang der tatsächlichen Herrschaft am Fahrzeug
  • zur Verschaffung (unbelasteten) Eigentums (vgl. ZGB 714 i.V.m. ZGB 933)

Vermittlung des unmittelbaren Besitzes

  • Uebergabe Autoschlüssel (Besitzessurrogat)
  • Uebergabe Fahrzeugausweis ist hiezu nicht ausreichend, da dieses Dokument kein Traditionspapier i.S.v. ZGB 925 ist

Erfüllungsort

  • Auto-Übergabeort richtet sich nach dem Erfüllungsort (OR 74)
  • Fehlt eine Erfüllungsortsabrede > Ort, wo das Auto zur Zeit des Vertragsabschlusses steht (OR 74 Abs. 2 Ziffer 2)

Nebenpflichten

Aufklärungspflicht

  • Widerstreitende Interessen von Käufer und Verkäufer bei der Information
  • Informationspflicht aus Treu und Glauben
    • Tatsachen, die für den Käuferentschluss offensichtlich von Bedeutung sind
  • Keine Informationspflicht
    • Käufer kann keine Verkäuferinformationen erwarten über:
      • alle ungünstigen Eigenschaften des Neuwagens
      • die für die Preisbildung massgebenden Umstände
    • keine Aufklärungspflicht für Umstände, die der Käufer bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte selber erkennen können

Obhutspflicht

    • Sorgfältige Aufbewahrung Fahrzeug, Schlüssel und Papiere bis zur Übergabe des Neuwagens und zur Eigentumsverschaffung

Fahrzeugpapiere-Übergabe

    • Aushändigung Fahrzeugausweis
    • Übergabe Fahrzeugpapiere wie
      • Servicebuch
      • Garantiebelege
      • Dokumente Abgastest
      • Betriebserlaubnis-Dokumente für bestimmte Fahrzeugteile

Verzugspflichten bei Nicht- oder verspäteter Erfüllung

  • aus Nichtlieferung des Autos oder eines anderen Autos als verabredet
  • nachträgliche Erfüllung durch Verkäufer
  • Käufermassnahmen gegen den Verkäufer (bei fortgesetzter Vertragsverletzung)
    • Mahnung
    • Nachfristansetzung
    • Klage auf Vertragserfüllung (Lieferung des verabredeten Autos) , Zug um Zug mit Kaufpreiszahlung (wenn der Käufer neu anderswo nicht mehr die gleich guten Konditionen erhalten würde), Vertragsrücktritt oder Verzicht auf nachträgliche Erfüllung (wenn der Käufer neu anderswo bessere Kaufkonditionen erhalten würde)

Mängelpflichten bei Schlechterfüllung

  • Verpflichtung des Verkäufers zur Herstellung des Fz für den vorausgesetzten Gebrauch
  • Voraussetzungen
    • Vollzogener Autokaufvertrag
    • Mängel
      • Rechtsgewährleistungsmängel (Auto gehört(e) nicht dem Verkäufer; diese Situation ist im Neuwagengeschäft kaum je anzutreffen)
        • Sachmängelgewährleistung (Auto funktioniert nicht oder nicht richtig)
    • Mängelrüge
    • Laufende Gewährleistungsfrist
  • Mängelrechte des Käufers gegen den Verkäufer (bei fortgesetzter Vertragsverletzung)
    • nach Autokaufvertrag
    • ohne Regelung im Autokaufvertrag, nach Gesetz
  • Erklärungsverhalten Autokäufer und Mängelfolgen für den Autoverkäufer
    • Wandelung
    • Minderung
    • Nachbesserung (Reparatur) / Ersatzvornahme, falls die Werkstatt des Verkäufers zur Reparatur unfähig ist
  • Strittige Erledigung
    • Klage des Autokäufers gegen den Autoverkäufer infolge mangelhaften Autos
      • auf Wandelung
      • auf ev. Minderung
      • auf subev. Nachbesserung bzw. Ersatzvornahme durch Drittwerkstatt
    • Betreibung für anerkannte oder gerichtlich festgestellte Schuld

Gesetzestexte

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