Personendaten
In jedem Neuwagen-Kaufvertrag sind im sog. „Rubrum“ die Vertragsparteien genau zu bezeichnen:
- Vorname / Name / Firma
- ev. Geburtsdatum / UID (bei Firma)
- Strasse / Nr.
- PLZ / Ort
Bei einer Einzelfirma als Vertragspartei ist zusätzlich der Wohnort des Einzelfirma-Inhabers anzugeben, weil sich der Gerichts- und Betreibungsstand nicht am Geschäftsort, sondern am Wohnsitz befindet.
Gegenparteirisiken / Gegenpartei-Check
Heute ist es beinahe das Wichtigste, dass man sich mit Ruf und Image der Gegenpartei auseinandersetzt, weil bei fehlender Handschlagqualität der beste Vertrag nichts nutzt (zB jeder kann eine Pressionsklage lancieren). Vergleichen Sie hiezu:
Weiterführende Informationen
Einzelfirma
Eigenredigierter Vertragsentwurf
Vorlage eines von dritter Seite produzierten Vertragsentwurfs
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