Grundsätzliches
Bei der Vertragsredaktion und Vertragsgestaltung stellen sich grundsätzlich folgende zu behandelnden Grundsatzfragen:
Information
- Vertragsgrundlagen
- Präambel (History)
- Vertragsbestandteile
- Vertragsgrundlagen (Anhänge etc.)
- zB Revisionspläne
- zB Gutachten zur Baugrunduntersuchung
- zB Betriebsanleitung
- uam
- Vertragsgrundlagen (Anhänge etc.)
- Berücksichtigung der elementaren Vertragspunkte
- Objektiv wesentliche Vertragspunkte
- Subjektiv wesentliche Vertragspunkte
- Essentialia Negotii (Elemente, die für den einen oder beide Vertragspartner dermassen wichtig sind, dass sie den Vertrag ohne eine Einigung über diese Elemente nicht schliessen würden)
Normierung
- Leistungsbeschreibung
- Verständlichkeit
- Einfachheit
- Klarheit
- Verwendung einschlägiger (Fach-)Termini
- im baulichen Bereich
- nicht im juristischen Bereich
- bewusste Redaktionsentscheide pro oder contra abschliessende Aufzählungen („… wie …“, „… zB …“)
- Rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der umschriebenen Leistung
- Eindeutigkeit
- Werdung der „gesetzlichen Termini“ (zB Kauf: „Gewährleistung für Mängel“, Werkvertrag: „Haftung für Mängel“, …)
Koordination
- Vertragsinterne Koordination
- Koordination von Vertrag und Gesetzgebung
- Koordination der einzelnen Vertragsklauseln untereinander
- Abänderung bestimmter dispositiver Normen und Prüfung eines Änderungsbedarfs bei anderen dispositiven Gesetzesnormen bzw. anderen Vertragsklauseln
- Überprüfung der Sinnhaftigkeit und der gewünschten Reihenfolgen bei der Rangordnungsklausel (Art. 21 SIA-Norm 118)
- Koordination mehrerer Verträge
- Horizontale Koordination
- Architekt > Ingenieur > Fachplaner
- Nebenunternehmer
- Vertikale Koordination
- Subunternehmer
- Subunternehmerketten-Verbot
- Horizontale Koordination
Vertragsdisposition
Austauschverträge, wozu auch der „Bauwerkvertrag“ zählt, enthalten folgende Vertragsteile bzw. Klauseln:
- Parteien / Rubrum
- Präambel
- Leistungsgegenstand und technische Spezifikationen
- Entgelt und Tilgung
- Weitere Bestimmungen
- Aufschiebende und/oder auflösende Bedingungen
- Erfüllungszeitpunkt
- Erfüllungsort
- Leistungsstörungen
- Besitzesantritt mit Uebergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr
- Gewährleistung bzw. Wegbedingung der Gewährleistung, Garantien/Zusicherungen
- Kostenpunkte
- Versicherungen
- Eigentumsvorbehalt
- Retentionsrecht
- Schriftformklausel
- Rechtswahl
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
Literatur
- SCHUMACHER RAINER, § 12 Bauwerkverträge, in: Handbücher für die Anwaltspraxis, Hrsg. Geiser Thomas / Münch Peter, Basel / Genf / München , S. 501 ff. / Rz 12.25 ff.
Weiterführende Informationen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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