Definition
- Vorführfahrzeug = Fahrzeug, welches nicht auf einen Endabnehmer zugelassen ist und welches der Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Neuwagen-Kaufinteressenten einsetzt
- Laufleistung für die Besitzesübernahme je nach Markenhändler unterschiedlich
- ca. 3‘000 km, 6‘000 km bis gar 9‘000 km
- angebots- bzw. abredeabhängig
- Die Definition „Vorführwagen“ enthält keine „Aussage“ über das Alter des Fahrzeugs (vgl. für Deutschland BGH VIII ZR 61/09)
Vorführwagen als Kaufobjekt
Die folgenden Erläuterungen unter Vorteile, Nachteile und Alternativen beziehen sich auf die Situation, dass der Kaufinteressent das Vorführfahrzeug kaufen kann, wobei je nach Anbieter Neuwagenverträge mit dem Vorbehalt dieser Nutzung oder Occasions-Autokaufverträge zum Einsatz gelangen. Die Vertragsprüfung und des Vertragsbestandteils einer (bereits begonnenen) Garantiedauer sind daher im individuell konkreten Einzelfall vorzunehmen.
Vorteile
- (praktisch) neu bis neuwertig
- noch keine nennenswerte Abnutzungen
- Ausstattung
- Gefälligkeit ist – im Gegensatz zu Konfigurator oder Katalog – in natura feststellbar
- Absatzidee + Erwerbsidee
- Autokaufgelegenheit für Auto mit merklich reduziertem Preis und ohne echten Occasionscharakter, aber doch gebraucht
Nachteile
- Risiko, dass es (andere) Kaufinteressenten gab, die vielleicht nicht sorgsam mit dem „Testwagen“ umgingen
- Es stellt sich für den Vorführwagen-Käufer die Frage, ob immer eine händler-seitige Begleitperson bei den Probefahrten mitfuhr
- Oft wenig geklärte Garantien-Frage (Herstellergarantie oder nur Occasionen-Garantie (Approved-Garantie))
- Risiko-Reduktion bei Erwerb von einem Markenhändler
Alternativen
- Neuwagen
- Occasionsauto
Weiterfürhende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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