Definition
- Jahreswagen = Fahrzeug, welches max. 10 – 12 Monate vor dem Verkauf produziert und seither – abgesehen von der Überführungsfahrt (Auto-Anlieferung zum Händler heute meistens aber per Autotransporter) – nicht benutzt wurde
- Es ist denkbar, dass der „Jahreswagen“ zugleich „Auto ab Ausstellungsraum“ ist
- Abgrenzungen
- Autoalter weniger 10 – 12 Monate
- Auto gilt als fabrikneu
- Auto ist keine Occasion
- Auto darf als sog. Jahreswagen qualifiziert werden (siehe hievor)
- Autoalter mehr als 10 – 12 Monate
- Auto ist nicht mehr fabrikneu + kein Jahreswagen mehr
- Auto gilt als Occasion
- Autoalter weniger 10 – 12 Monate
- Synonyme
- Fabrikneuer Wagen
- sofern gegeben: Auto ab Ausstellungsraum
Vorteile
- neuwertig
- grosszügige Preiseinschläge
Nachteile
- Stehschäden sind nicht auszuschliessen / beim heutigen Qualitäts-Level der Fahrzeuge weniger ein Problem
Alternativen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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