Definition
- Jahreswagen = Fahrzeug, welches max. 10 – 12 Monate vor dem Verkauf produziert und seither – abgesehen von der Überführungsfahrt (Auto-Anlieferung zum Händler heute meistens aber per Autotransporter) – nicht benutzt wurde
- Es ist denkbar, dass der „Jahreswagen“ zugleich „Auto ab Ausstellungsraum“ ist
- Abgrenzungen
- Autoalter weniger 10 – 12 Monate
- Auto gilt als fabrikneu
- Auto ist keine Occasion
- Auto darf als sog. Jahreswagen qualifiziert werden (siehe hievor)
- Autoalter mehr als 10 – 12 Monate
- Auto ist nicht mehr fabrikneu + kein Jahreswagen mehr
- Auto gilt als Occasion
- Autoalter weniger 10 – 12 Monate
- Synonyme
- Fabrikneuer Wagen
- sofern gegeben: Auto ab Ausstellungsraum
Vorteile
- neuwertig
- grosszügige Preiseinschläge
Nachteile
- Stehschäden sind nicht auszuschliessen / beim heutigen Qualitäts-Level der Fahrzeuge weniger ein Problem
Alternativen
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FührerausweisentzugEinleitung zum FührerausweisentzugAutoren:Rotlichtkontrolle / Rotlichtüber...Einleitung zur Rotlichtkontrolle / Rotlich...Autoren:BussenkatalogEinleitung: Verkehrsbusse / Busse / Bussen...Autoren:VerkehrsrechtEinleitung: Verkehrsrecht SchweizAutoren:Fahren im angetrunkenen Zustand ...Einleitung: Fahren im angetrunkenen ZustandAutoren:Geschwindigkeitskontrolle / Rada...Einleitung zur Geschwindigkeitskontrolle /...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht