Definition
- Sonderaktions-Auto = Fahrzeuge, die der Hersteller vor einem Facelift oder einer neuen Modell-Auflage besonders üppig, sportlich oder mit vergünstigten Packages anbietet
Vorteile
- Fahrzeug-Sonderaktion
- Mehrwert des Fahrzeugs
- Sonderausstattung
- Sport-Package
- etc.
- höherer Nutzwert der Mehrleistung
- vergünstigter Allradantrieb
- inbegriffenes Navigationssystem
- ö.ä.
- Mehrwert des Fahrzeugs
- Angebots-Sonderaktion
- Grosszügige Rabatte
- zB Währungsrabatt, Eintauschrabatt, CO2-Rabatt o.ä.
- Eintauschangebote
- zB Eintauschprämie
- Grosszügige Rabatte
- Sonderausstellung von Garagenbetrieb
- Spezial-Rabatte
- zB Frühjahrsausstellung in des Händlers Ausstellungsanlage
- Spezial-Rabatte
- usw.
Nachteile
- Fahrzeug-Sonderaktion
- Sonderaktion für Lagerfahrzeuge und „Ladenhüter“?
- Nicht mehr „fabrikneue“ Autos
- Verlangen Sie den Prüfbericht mit Verzollungsdatum
- Liegt die Verzollung mehr als 12 Monate zurück, verlangen Sie einen weiteren Preisnachlass; dieses Auto ist auch im Wiederverkauf weniger wert
- Verlangen Sie den Prüfbericht mit Verzollungsdatum
- Fahrzeug-Sonderaktion (Auslaufmodell wegen Modellneuauflage)
- kaum gekauft, hat man ein altes, aber immerhin schön ausgestattetes Fahrzeugmodell
- was jene nicht kümmert, die ein Auto nur als Fortbewegungsmittel betrachten
- kaum gekauft, hat man ein altes, aber immerhin schön ausgestattetes Fahrzeugmodell
- Angebots-Sonderaktion und Sonderausstellung
- Sonderaktion für Lagerfahrzeuge und „Ladenhüter“?
- höchstens die Regulärzahler von zuvor gekauften Autos fragen sich nach den Gründen und nach der Gleichbehandlung
Alternativen
- Warten bis das neue Modell auf den Markt kommt
- aber auch dieses neueste Modell wird bald wieder veraltet sein, zumal die Hersteller die Autoentwicklungszweit von bisher 5 auf 2 Jahre reduziert haben und die Verbesserungen bei Service-Anlässen (Software up dates usw.) vornehmen, alles schlimmstenfalls unter Inkaufnahme von Rückrufaktionen)
- Preisbewusste Autokäufer
- Neuwagen
- Occasionsauto
Weiterführende Informationen
Fabrikneu
- = weniger als 12 Monate seit Auto-Produktion und während dieser Zeit keine Modelländerung (kein anderer Kühlergrill, keine neu designten Leuchten, Blinker u.ä.)
Judikatur
- BGE 116 II 431 ff.
- Kein Neuwagen mehr, wenn drei Jahre vor Verkauf eingeführt und Fahrzeug seit 2 Jahren nicht mehr hergestellt wird > Anspruch des Käufers auf Kaufpreisminderung
- Entscheid OGer BE von 1963 (publiziert in Mitteilungen des TCS vom Oktober 1963)
- Neuwagen-Verneinung, weil ein „weisses Cabriolet“ in verschiedenen Ausstellungen und am Automobilsalon mit offenem Verdeck gezeigt wurde
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