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Autorecht

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Barkauf

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wer bar bezahlt, fährt am Günstigsten.

Trotz dieses Prinzips ist es – auch beim Occasionserwerb – eine Frage von Eigenmitteln und Liquidität:

Nicht genügend Eigenmittel

  • Autokäufer hat zu wenig eigene Finanzmittel für eine Voll-Barzahlung
    • Es bleibt nur der Occasionskauf über ein Occasionsleasing oder Kleinkredit
    • Aber auch hiezu benötigt zumindest ein genügendes Einkommen um die Leasinggebühren bzw. Kleinkreditzinsen berappen zu können (Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Leasinggesellschaft)

Liquiditätsverfügbarkeit bzw. Liquiditätsschonung

Ausgangslage

  • Occasionskäufer will vielleicht die Liquidität schonen oder hat durch Kapitalanlagen, die nicht kurzfristig desinvestiert werden können oder sollen (Verlustrealisation) nicht genügend Liquidität

Liquiditätsbedarf auch bei Leasing

  • Der Occasionskäufer hat auch beim Occasionsleasing eine erste grosse Leasingrate zu zahlen, sofern er diese nicht durch den Wert eines Eintauschfahrzeugs beibringen kann

Ausnahme

  • Der Leasingkäufer kann die erste grosse Leasingrate durch Inzahlungsgabe seines Altwagens refinanzieren, sofern und soweit dieser noch so viel wert ist
  • Inzahlungsgabe Käufer-Altwagen

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