Wer bar bezahlt, fährt am Günstigsten.
Trotz dieses Prinzips ist es – auch beim Occasionserwerb – eine Frage von Eigenmitteln und Liquidität:
Nicht genügend Eigenmittel
- Autokäufer hat zu wenig eigene Finanzmittel für eine Voll-Barzahlung
- Es bleibt nur der Occasionskauf über ein Occasionsleasing oder Kleinkredit
- Aber auch hiezu benötigt zumindest ein genügendes Einkommen um die Leasinggebühren bzw. Kleinkreditzinsen berappen zu können (Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Leasinggesellschaft)
Liquiditätsverfügbarkeit bzw. Liquiditätsschonung
Ausgangslage
- Occasionskäufer will vielleicht die Liquidität schonen oder hat durch Kapitalanlagen, die nicht kurzfristig desinvestiert werden können oder sollen (Verlustrealisation) nicht genügend Liquidität
Liquiditätsbedarf auch bei Leasing
- Der Occasionskäufer hat auch beim Occasionsleasing eine erste grosse Leasingrate zu zahlen, sofern er diese nicht durch den Wert eines Eintauschfahrzeugs beibringen kann
Ausnahme
- Der Leasingkäufer kann die erste grosse Leasingrate durch Inzahlungsgabe seines Altwagens refinanzieren, sofern und soweit dieser noch so viel wert ist
- Inzahlungsgabe Käufer-Altwagen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.