Im Occasionsautohandel gibt es 3 Kategorien von Vertragsparteien:
Garagisten
- = Unternehmer, die den Neuwagenhandel als Hauptgeschäftstätigkeit pflegen (inkl. Werkstatt mit Fachkräften für Reparaturen und Servicearbeiten) und Auto-Occasionen durch Eintausch gegen Neuwagen oder teurere Occasionen zum Weiterverkauf erwerben
- Erwerb Eintauschautos
- Werkstattmässige Untersuchung der Eintauschautos infolge vorhandener Fachkräfte und Werkstattinfrastruktur
Occasionshändler
- = Unternehmer, zu deren Hauptgeschäftstätigkeit der An- und Verkauf von Occasionsautos zählt
- Occasionsankauf
- Blosse Aussenbesichtigung und mehr oder weniger gründliche Probefahrt als technische Entscheidungsgrundlage
Private
- = Laien, ohne Garantiemöglichkeit (keine Infrastruktur für die Mängelbehebung etc.)
- Occasionskauf
- Mehr oder weniger gründliche Besichtigung und Probefahrt, wobei zur Sicherheit Wert auf ein kürzliche MFK-Prüfung gelegt wird
Personendaten
In jedem Occasionsauto-Kaufvertrag sind Vertragsparteien genau zu erwähnen:
- Vorname / Name / Firma
- ev. Geburtsdatum / UID (bei Firma)
- Strasse / Nr.
- PLZ / Ort
Bei einer Einzelfirma als Vertragspartei ist zusätzlich der Wohnort des Einzelfirma-Inhabers anzugeben, weil sich der Gerichts- und Betreibungsstand nicht am Geschäftsort, sondern am Wohnsitz befindet.
Gegenparteirisiken / Gegenpartei-Check
Heute ist es beinahe das Wichtigste, dass man sich mit Ruf und Image der Gegenpartei auseinandersetzt, weil bei fehlender Handschlagqualität der beste Vertrag nichts nutzt (zB jeder kann eine Pressionsklage lancieren). Vergleichen Sie hiezu: