Im Occasionsautohandel gibt es 3 Kategorien von Vertragsparteien:
Garagisten
- = Unternehmer, die den Neuwagenhandel als Hauptgeschäftstätigkeit pflegen (inkl. Werkstatt mit Fachkräften für Reparaturen und Servicearbeiten) und Auto-Occasionen durch Eintausch gegen Neuwagen oder teurere Occasionen zum Weiterverkauf erwerben
- Erwerb Eintauschautos
- Werkstattmässige Untersuchung der Eintauschautos infolge vorhandener Fachkräfte und Werkstattinfrastruktur
Occasionshändler
- = Unternehmer, zu deren Hauptgeschäftstätigkeit der An- und Verkauf von Occasionsautos zählt
- Occasionsankauf
- Blosse Aussenbesichtigung und mehr oder weniger gründliche Probefahrt als technische Entscheidungsgrundlage
Private
- = Laien, ohne Garantiemöglichkeit (keine Infrastruktur für die Mängelbehebung etc.)
- Occasionskauf
- Mehr oder weniger gründliche Besichtigung und Probefahrt, wobei zur Sicherheit Wert auf ein kürzliche MFK-Prüfung gelegt wird
Personendaten
In jedem Occasionsauto-Kaufvertrag sind Vertragsparteien genau zu erwähnen:
- Vorname / Name / Firma
- ev. Geburtsdatum / UID (bei Firma)
- Strasse / Nr.
- PLZ / Ort
Bei einer Einzelfirma als Vertragspartei ist zusätzlich der Wohnort des Einzelfirma-Inhabers anzugeben, weil sich der Gerichts- und Betreibungsstand nicht am Geschäftsort, sondern am Wohnsitz befindet.
Gegenparteirisiken / Gegenpartei-Check
Heute ist es beinahe das Wichtigste, dass man sich mit Ruf und Image der Gegenpartei auseinandersetzt, weil bei fehlender Handschlagqualität der beste Vertrag nichts nutzt (zB jeder kann eine Pressionsklage lancieren). Vergleichen Sie hiezu:
Weiterführende Informationen
Einzelfirma
Eigenredigierter Vertragsentwurf
Vorlage eines von dritter Seite produzierten Vertragsentwurfs
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.